Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » Veröffentlichungen » Umweltereignisse » Meldungen nach Warn- und Alarmplan Rhein

Meldungen nach Warn- und Alarmplan Rhein

Ziel des Warn- und Alarmplanes Rhein (WAP) ist,

  • Gefahren abzuwehren,
  • Verursacher zu ermitteln,
  • Maßnahmen zu ergreifen und
  • Folgeschäden zu vermeiden.

Werden von einer Wasserkontrollstation oder dem Laborschiff Max Prüss im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, festgestellt, so werden die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen alarmiert.

Massgeblich für die Weitergabe der Informationen sind die Orientierungswerte, die im Warn- und Alarmplan festgelegt sind und bei deren Überschreitung entsprechende Meldungen erfolgen.

Meldungen

Anilin im Rhein bei Lobith und Bimmen

im Lobith und Bimmen wurde in 12 h Mischproben aus Bimmen und Lobith eine Anilinkonzentration von bis zu 3,1 µg/l gefunden.