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Wirkungen von Umweltschadstoffen

Begleiterscheinungen der fortschreitenden technologischen Entwicklungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr sind neben Wohlstand und erhöhter Lebensqualität auch weit reichende Veränderungen der Umwelt sowie neue potentielle und teilweise gesicherte Gesundheitsrisiken. In den letzten Jahrzehnten wurden enorme Verbesserungen im Umweltschutz erreicht. Dennoch stellen heute Umweltfaktoren noch immer Auslöser von Beeinträchtigungen der Gesundheit dar. Insbesondere zahlreiche chemische Stoffe haben nachweislich deutliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Derzeit verzeichnet das europäische Chemikali  eninventar EINECS ( European Inventory of Existing Commercial Chemicals) mehr als 100.000 chemische Stoffe. Im Chemical Abstract Service (C  A  S) sind über sieben Millionen Verbindungen erfasst. Jährlich kommen allein innerhalb der Europäischen Union (E  U) etwa 1000 neue Verbindungen hinzu. Dabei werden oftmals Stoffe mit bekannter Schadwirkung lediglich durch Ersatzstoffe mit nur unzureichend untersuchtem Gefährdungspotential ersetzt. Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Umwelteinflüssen können in der Regel nur erahnt, nicht jedoch fachlich abgesichert beurteilt werden. Gerade die verbleibenden Ungewissheiten tragen bis heute zur Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf umweltbedingte Gesundheitsrisiken bei. In dieser Situation fällt der Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen von Umweltschadstoffen ein wesentlicher Stellenwert zu, der sich in der täglichen praktischen Arbeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW niederschlägt. Weitergehende Informationen zur gesundheitlichen Bewertung von Außenluftschadstoffen finden Sie hier.

Abbildung einer Industrieanlage

Voraussetzung für die Beurteilung der Auswirkungen eines Umweltschadstoffes auf die Gesundheit des Menschen ist die Tatsache, dass ein allgemein verbindlicher Beurteilungsmaßstab für diesen Stoff vorliegt. Liegt dieser bisher nicht vor, so kann für einige Stoffe mittels bestimmter methodischer Vorgehensweise ein gesundheits­bezogener Beurteilungsmaßstab abgeleitet werden. Ziel der Ableitung von gesundheitsbezogenen Beurteilungsmaßstäben ist es, diejenigen Konzen­trationen bzw. Mengen einer stofflichen oder nicht-stofflichen Belastung festzulegen mit deren Aufnahme, in Bezug auf einen definierten Expositionszeitraum, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine schädliche Wirkung mehr verbunden ist. Hierbei gilt es bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. Schwangere, Kinder, alte Menschen besonders zu berücksichtigen. Ein Prinzip, welches an dieser Stelle besonders zum Tragen kommt, ist das Vorsorgeprinzip.

Krebserzeugende Umweltschadstoffe stellen innerhalb der Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen eine Besonderheit dar. Sie unterliegen keiner Wirkschwelle, d. h. grundsätzlich kann eine Krebserkrankung durch nur ein Molekül des jeweiligen Stoffes hervorgerufen werden. Die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Krebserkrankung ausgelöst wird, steigt mit der zugeführten Dosis eines kanzerogenen Stoffes und dessen krebserzeugender Potenz. Kanzerogene Effekte werden folglich in Dosis-Häufigkeitsbeziehungen beschrieben, die das Auftreten zusätzlicher Krebsfälle abbilden ( L  A  I 2004).

Darüber hinaus müssen bereits bestehende Beurteilungsmaßstäbe stets überprüft und ggf. aktualisiert werden, da fortwährend neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Gefährdungspotential von Stoffen vorliegen. Um Defizite bedarfsorientiert anzugehen, arbeiten unterschiedliche Gremien auf der Ebene der Länder, des Bundes, aber auch der Europäischen Union, in denen auch das Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW vertreten ist, an der Ableitung neuer bzw. an der Aktualisierung bestehender Beurteilungsmaßstäbe.