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Vorsorgeprinzip

Eine Risikoabschätzung bzw. -bewertung erfolgt stets auf Grundlage des aktuellen Wissensstands. Jedoch tritt häufig das Problem auf, dass die zur Verfügung stehenden Informationen unvollständig und/oder mehrdeutig sind. Weiterhin erschwert das komplexe Wirkungsgefüge "Umwelt-Mensch" die Beschreibung von Kausalbeziehungen zwischen Umweltschadstoffen und Beeinträchtigungen der Gesundheit, so dass in vielen Bereichen nach wie vor Wissenslücken bestehen. Die Tatsache, dass Wirkungen auf die Gesundheit häufig erst zeitverzögert auftreten, stellt eine weitere Problematik in der Risikoabschätzung dar. Dieses gewisse Maß an wissenschaftlicher Unsicherheit führt gelegentlich dazu, dass umweltbedingte Risiken nicht in dem Maße berücksichtigt werden, wie dies für Umwelt und Gesundheit erforderlich wäre.

An dieser Stelle kommt das Vorsorgeprinzip zum Tragen. Es erhebt

den Anspruch, einen Schaden für die menschliche Gesundheit abzuwenden, noch bevor dieser deutlich sichtbar geworden ist - vor allem dann, wenn es sich um erst spät eintretende, schwere oder unumkehrbare Gesundheitsschäden handelt(Rauchfuss 2004).

Ziel des Vorsorgeprinzips ist es, die Gesellschaft vor den negativen Folgen falscher politischer Beschlüsse und falscher Verwaltungsentscheidungen zu schützen. Davon abzugrenzen ist der Begriff "Prävention", denn hier liegt der Fokus auf dem Vorbeugen bestimmter und damit bekannter Risiken, während das Vorsorgeprinzip unsichere Risiken in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt.

Die Notwendigkeit für das Vorsorgeprinzip kommt eindrucksvoll im Bericht Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896–2000 der European Environment Agency ( EEA 2001) zum Ausdruck. Die Autoren zeigen anhand von Fallstudien auf, dass zahlreiche Beispiele existieren in denen Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -vermeidung zu spät erfolgten und welche Kosten diesem späten Handeln zuzuschreiben sind, die schließlich von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind. Weiterhin wurde - letztlich erfolglos - versucht "falsch positive" Beispiele zu benennen, d. h. bei denen Maßnahmen ergriffen wurden, die sich im Nachhinein als unnötig erwiesen (EEA 2002).

Das Vorsorgeprinzip ist heute ein grundlegendes Prinzip der Umwelt- und Gesundheitspolitik in Deutschland. Während das Vorsorgeprinzip im medizinischen Bereich schon länger seine Anwendung findet, hat es sich erst in den 1970er Jahren in den Umweltverwaltungen etabliert (Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1974).

Auf E  U-Ebene wurde das Vorsorgeprinzip im Maastrichter Vertrag von 1992 niedergelegt. Mit seiner Festschreibung im Jahr 1992 in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung hat das Vorsorgeprinzip erstmals über die E  U hinaus auch international allgemeingültigen Charakter bekommen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Februar 2000 eine Mitteilung zur Anwendung des Vorsorgeprinzips, in der dieses Prinzip definiert wird. Eine Erweiterung der Maßgaben dieser Mitteilung findet sich im WHO-Arbeitspapier "Mit der Ungewissheit umgehen - wie kann das Vorsorgeprinzip die Zukunft unserer Kinder schützen helfen?", welches anlässlich der Vierten Ministeriellen Konferenz Umwelt und Gesundheit, die am 23. - 25. Juni 2004 in Budapest unter dem Titel "Die Zukunft unseren Kindern" stattfand, ausgearbeitet wurde. Es werden Prozessschritte für ein Vorgehen nach dem Vorsorgeprinzip skizziert, die derzeit die weitreichendste Anleitung für eine Entscheidungsfindung nach dem Vorsorgeprinzip darstellen.
Gerade gesellschaftliche Gruppen, die sich Belastungssituationen nur schwer entziehen können und es nicht in ihrer Macht haben, ihre Lebensumgebung so zu verändern, dass umweltbedingte Risiken reduziert bzw. vermieden werden können, profitieren besonders vom Prinzip der Vorsorge. So wird der Schutz von Kindern und künftigen Generationen im oben genannten WHO-Arbeitspapier als zwingender Grund für die Anwendung des Vorsorgeprinzips ausgewiesen.