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Oberflächenwasserüberwachung

Die Überwachung des Oberflächenwassers (Flüsse, Seen) ist seit dem Jahr 2000 durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG , WRRL) geregelt.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet Oberflächengewässer und Grundwässer und deren Nutzung durch die Menschen ganzheitlich.
Betrachtungsraum ist - unabhängig von Staats-, Landes- und Verwaltungsgrenzen - die Flussgebietseinheit. Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter ökologischer Zustand aller Gewässer.
Die wichtigsten Bearbeitungsschritte für jede Flussgebietseinheit sind

  • die Bestandsaufnahme,
  • die Festlegung der Umweltziele
  • die Erstellung und Durchführung von Maßnahmenprogrammen
  • die Aufstellung eines Bewirtschaftungsplanes.

An festgelegten Messstellen in den Flussgebietseinheiten, die charakteristisch für diesen Flussabschnitt sein sollen, werden nach einem bestimmten Programm Untersuchungen vorgenommen. Sowohl die Probenahmen erfolgen nach einem festgelegten Rhythmus als auch die Wahl der zu untersuchenden Wasserinhaltsstoffe. Dabei soll zunächst die Gewässergüte festgestellt werden , aber auch

  • Veränderungen des Gewässerzustandes
  • Belastungen des Gewässers durch Abwassereinleitungen
  • Belastungen durch diffuse Einträge (z.B. Landwirtschaft, Straßenverkehr, Deponien)
  • Belastungen durch Schadensfälle

Die Analytik der entnommenen Wasserproben wird individuell für jede Messstelle festgelegt, ebenso die Häufigkeit der Beprobung.
Besondere Beachtung liegt auf den als besonders gefährlich bekannten sog. Prioritären Stoffen, für die sehr enge Qualitätsziele genannt sind. Erst wenn durch Untersuchungen des Oberflächenwassers sichergestellt wird, dass für ein Flussgebiet bestimmte Stoffe nicht relevant sind, wird die Häufigkeit der Überwachung dieser Stoffe reduziert.

Die in den umweltanalytischen Laboren des LANUV ermittelten Überwachungsergebnisse werden im Labordatenverarbeitungssystem erfasst und automatisch an die Gewässerdatenbank des Landes NRW (GIS-DB) weitergeleitet. Dort stehen die Ergebnisse für weitergehende Auswertungen zu Verfügung.

In den letzten Jahren sind so über die Oberflächengewässer in NRW flächendeckende Erkenntnisse gewonnen worden.
Dieses Monitoring gemäß WRRL ersetzt die historische Gewässergüteuntersuchung.