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Radioaktivität

Dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) obliegt ein Teil der Radioaktivitätsüberwachung in Nordrhein-Westfalen.
Gesetzliche Grundlagen hierzu sind:

  • das Atomgesetz (AtG)
  • die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Das LANUV ist eine der fünf amtlichen NRW-Messstellen des Integrierten Mess- und Informations-Systems (IMIS) zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem StrlSchG. Rechts sind die vorliegenden gemeinsamen Jahresberichte der Messstellen aufgelistet.

Gemäß § 48 der StrlSchV führt das LANUV nach der "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) die Umgebungsüberwachung für den Wasserpfad sowie die Emissionskontrollmessungen von Abwasserproben durch (Ahaus, Gronau, Jülich, Würgassen).

Mit der Radiologischen Fern-Überwachung (RFÜ) kerntechnischer Anlagen überwacht das LANUV online radiologische Emissionen und Immissionen, sowie meteorologische Daten an den Standorten der kerntechnischen Anlagen (Ahaus, Hamm-Uentrop, Jülich und Würgassen)