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Licht, Elektrosmog / Zuständigkeiten

Für die Überwachung der von Anlagen ausgehenden Immissionen sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Dies betrifft im Speziellen gewerbliche Anlagen, die elektromagnetische Felder abgeben, wie Hochspannnungsfreileitungen oder Sendeanlagen, wie auch Beleuchtungsanlagen im Hinblick auf ihre Lichtabstrahlung.

Bürger können sich bzgl. Auskünften oder bei Beschwerden an die regional zuständige Bezirksregierung wenden. Das LANUV NRW ist sachverständige Fachbehörde bzgl. des Schutzes vor elektromagnetischen Feldern und bzgl. Lichteinwirkungen; es führt eigene Messungen und weitergehende Untersuchungen durch. Oberste Umweltbehörde des Landes ist das nordrhein-westfälische Umweltministerium.