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Messungen im Bereich von Mobilfunkanlagen

Das LANUV hat als zuständige Immissionsschutzbehörde in den vergangenen Jahren regelmäßig amtliche Messungen zur Prüfung der abgestrahlten Feldstärken in der Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen in NRW durchgeführt. Die Messungen erfolgten jeweils an subjektiv ungünstigen Immissionsorten wie anlagennahen Wohnungen. Abgestrahlte Felder werden innerhalb von Wohnungen aufgrund der Dämpfung durch Wände und Decken und gfls. unter Berücksichtigung der Strahlausrichtung typischerweise gemindert.

Die Messungen erfolgten emissionsbezogen an GSM- oder UMTS-Sendestandorten mit Hilfe von Breitbandmessgeräten und/oder mit spektral auflösenden Messgeräten im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen. Konkrete Messorte und Messergebnisse (absolute Feldstärkewerte und Grenzwertauslastung der Feldstärke entsprechend der "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV)) sind hier aufgeführt. Die Messergebnisse fügen sich aufgrund ihrer landesweiten Verteilung und in Verbindung mit weiteren (amtlichen) Messungen in ein geschlossenes Gesamtbild.

An allen Messorten wurden die Grenzwerte eingehalten. Zum Mobiltelefonieren in Räumen des Daueraufenthalts reichen aber dennoch gfls. geringere Feldstärken aus. Bei Handys können im Vergleich höhere Feldstärken auftreten, da sie direkt am Kopf gehalten werden. Weitere Ergebnisse aus verschiedenen Messprogrammen finden sich unter „Messungen“.