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Feldstärken

Elektromagnetische Felder, wie sie von Anlagen oder Geräten entweder zweckbedingt oder aber als Nebenprodukt, u.U. unerwünscht, in die Umwelt abgegeben werden oder wie sie natürlich vorkommen, können gemessen werden. Z.T. sind auch Berechnungen möglich. Eine amtliche Akkreditierung von Messlabors für Messungen elektromagnetischer Felder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist z.Z. in NRW nicht vorgeschrieben, dennoch sind für verlässliche oder gar rechtsverbindliche Messungen Qualitätsanforderungen zu beachten.

Professionelle Messungen erfolgen nach festgelegten Messverfahren, die die Reproduzierbarkeit der Daten und den Vergleich mit Immissionswerten gewährleisten sollen. Je nach Art und Eigenschaft der zu messenden Felder (z.B. elektrisch oder magnetisch, Frequenzbereich u.a.m.) sowie dem Zweck der Messung (z.B. Überprüfung auf Grenzwerteinhaltung) müssen spezielle Messgeräte eingesetzt werden. Hierzu sind kommerzielle Messsysteme verfügbar.

Beispielsweise lassen sich magnetische Gleichfelder, wie das annähernd statische Erdmagnetfeld mit einer Stärke von ca. 48 µT in NRW, mit Hilfe von sog. Hallsonden bestimmen. Niederfrequente Magnetfelder werden in der Praxis zumeist durch Messung der induktiven Spannung in einer genormten Messspule ermittelt. Als Anhaltswerte seien hier eine "mittlere zivilisatorische Belastung" in Deutschland von ca. 0,06 µT und eine Flussdichte in Höhe von einigen bis einigen 10 µT an Hochspannungsleitungen angeführt. Ähnliche Werte treten auch an privaten elektrischen Haushaltsgeräten auf.

Immissionsmessungen im Hochfrequenzbereich erfolgen mittels portabler breitbandiger Messgeräte und angepassten Messsonden oder mit Hilfe von Spektralanalysatoren und speziellen richtungssensitiven Antennen. In unmittelbarer Nähe von Sendeanlagen können in zugänglichen Bereichen je nach Sendeleistung elektrische Feldstärkewerte in Höhe von z.B. einigen V/m bzw. Leistungsflussdichten in Höhe von z.B. 0,01 W/m2 auftreten. Höhere Feldstärken ergeben sich häufig z.B. bei Funksprechgeräten oder Mobiltelefonen.

Vom Landesumweltamt im Zusammenwirken mit den Staatlichen Umweltämtern unabhängig durchgeführte Überprüfungen der Immissionen elektromagnetischer Felder an Sendeanlagen in NRW belegen die sichere Einhaltung der gesetzlichen Immissionsschutzgrenzwerte entsprechend der Verordnung über elektromagnetische Felder.