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Elektromagnetische Felder - Elektrosmog

"Elektrosmog" ist in der jüngeren Vergangenheit zunehmend in das allgemeine Interesse und Bewusstsein geraten. Im Unterschied zu anderen Umwelteinwirkungen, wie z.B. Lärm oder Licht, entziehen sich elektromagnetische Felder i.a. der direkten Wahrnehmung durch den Menschen mit Hilfe seiner Sinnesorgane. Dennoch haftet derartigen Feldern grundsätzlich nichts Geheimnisvolles an, sie sind nach wissenschaftlichen Maßstäben "objektiv" vorhanden und können heute messtechnisch oder rechnerisch bestimmt werden.

Mögliche Quellen elektromagnetischer Felder sind elektrische und elektronische Anlagen und Geräte aller Art. Felder können eine sehr große Reichweite haben, wie wir z.B. aus der Nutzung des erdgebundenen oder des Satelliten-Rundfunks ständig erfahren. Von daher kann sich der Mensch der Einwirkung von Feldern praktisch nicht entziehen. Zumeist sind die in unserer Alltagsumwelt auftretenden Felder jedoch relativ schwach und stärkere Felder sind jeweils auf die direkte Nähe der Quellen beschränkt. Weitere Informationen zur Natur elektromagnetischer Felder und einiger grundlegender Eigenschaften werden unter Physikalische Grundlagen gegeben.

Messtechnische Überwachung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW führt als zuständige Immissionsschutzbehörde auch eigene messtechnische Überprüfungen und Untersuchungen durch. Wie elektromagnetische Felder gemessen werden und welche Stärke diese in der Umwelt aufweisen, wird unter Feldstärken, typische Messwerte, dargestellt.

Zum Schutz und zur Vorsorge von Personen vor möglichen schädlichen Einflüssen ist in Deutschland die Einwirkung elektromagnetischer Felder gesetzlich begrenzt. Dem entsprechend werden um Sendeanlagen zumeist Schutzbereiche bezüglich des Daueraufenthaltes von Personen ausgewiesen. Wie entsprechende Felder im Hinblick auf den Schutz von Personen beurteilt werden, ist unter Beurteilung und Grenzwerte genauer beschrieben.

Eine Übersicht über Möglichkeiten zur Minderung niederfrequenter und hochfrequenter elektromagnetischer Felderliefert die Studie Maßnahmenkatalog zur Verminderung der elektromagnetischen Strahlung. .

Bundesnetzagentur

Außer den Landesmessungen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) führt auch die Bundesnetzagentur regelmäßig Außenmessungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch, z.B. an öffentlichen Plätzen, auf Schulhöfen u.ä. Für diese Messungen verfügt auch das Land NRW über ein Messkontingent, mit dem Messorte zur Überprüfung benannt werden können. Ansprechpartner ist bei Bedarf das LANUV NRW. Die Messergebnisse befinden sich auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auch auf den Seiten des NRW-Umweltministeriums.