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Notifizierung von Untersuchungsstellen

Das LANUV ist in Nordrhein-Westfalen die zuständige Behörde für die Notifizierung (Zulassung, Bekanntgabe, Anerkennung) von Untersuchungsstellen im Umweltbereich nach:

Notifizierungen werden für Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz in NRW erteilt. Untersuchungsstellen aus anderen Ländern können eine Notifizierung beantragen, sofern das Sitzland keine entsprechende Notifizierung erteilt und die Stelle in NRW tätig werden möchte.

Erteilte Notifizierungen gelten bundesweit.

Ein Verzeichnis zugelassener Untersuchungsstellen nach TrinkwV und § 16 LKrWG finden Sie auf den entsprechenden oben angegebenen Seiten.

Akkreditierte Untersuchungsstellen für Legionellen in belasteten Wässern finden Sie auf den Seiten der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), siehe auch nebenstehenden Link  Erläuterungen Untersuchungsstellen Legionellen.

In NRW wird seit 2021 für Untersuchungen nach 42. BImSchV die Anwendung der VDI-Richtlinie 4223 empfohlen, nachdem das Fachmodul 42. BImSchV durch die LAI zurückgezogen wurde. Diese Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an die genannten Stellen für Probennahmen und Laboruntersuchungen im Bereich von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabschneidern nach dem aktuellen Stand der Technik. Die VDI-Richtlinie kann als fachspezifische Untersetzung der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bei der Akkreditierung herangezogen werden. Für die bundeseinheitliche Berichterstattung wird vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW die Verwendung des Anhangs C und D der VDI-Richtlinie 4223 empfohlen.

Weitere Informationen zu Legionellenuntersuchungen finden Sie auch auf den Internetseiten zu wasserbürtigen Krankheitserregern

Eine Datenbank der notifizierten Stellen aller Länder für die Bereiche Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser finden Sie unter

Darüberhinaus biete das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) weitergehende Informationen zu Notifizierung, Ringversuchen und gesetzlichen Grundlagen sowie der entsprechenden Verordnungen.