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Luftqualitätsziele

Innerhalb der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa und der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft wurden Luftqualitätsziele definiert und festgelegt. Umgesetzt in deutsches Recht durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), sollen diese zur Vermeidung, Verhütung und Verringerung schädlicher Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt dienen. Dabei kann es sich um einen „Grenzwert“ handeln, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuhalten ist und danach nicht überschritten werden darf. Des Weiteren werden „Alarmschwellen“ festgelegt, bei denen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen, da schon bei kurzer Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht. Zusätzlich gibt es „Zielwerte“, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und die nach Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden müssen.

Ein Überschreiten der Grenzwerte oder Zielwerte führt in aller Regel zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen, die eine möglichst schnelle Einhaltung gewährleisten sollen. Beim Überschreiten von Alarmschwellen müssen unverzüglich Aktionspläne mit Maßnahmen erstellt werden, die kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung zu verringern oder deren Dauer zu beschränken.

Wie hoch die genannten Luftqualitätsziele angesetzt werden, hängt von dem betrachteten Luftschafstoff ab und wird auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt. Relevante Faktoren sind beispielsweise die Exposition der Bevölkerung, die Wirkungsweise der Substanz in Organismen oder das Verhalten bzw. die Ausbreitung in der Umwelt (Anreicherung, Abbau und Transport). Über die letzten Jahre wurden nach und nach Substanzen zur Liste zu beobachtender und regulierender Schadstoffe hinzugefügt. Aktuell werden nachfolgende Luftschadstoffe kontrolliert:

Bei der Festlegung von Luftqualitätszielen werden wissenschaftliche Erkenntnisse unter anderem der WHO herangezogen. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 2021 aktualisiert und fließen ebenfalls in eine aktuell laufende Revision der EU-Luftqualitätsrichtlinie ein. Dabei wird die aktuell gültige Europäische Richtlinie überarbeitet und an moderne wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst unter anderem in Bezug auf die Luftqualitätsziele, die Überwachung von Luftschadstoffen und den rechtlichen Rahmen.