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Standorte diskontinuierlicher Messungen
Die Standorte für die diskontinuierlichen Messungen ergeben sich aus folgenden Veranlassungen:
- Umsetzung der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) bzw. der EU-Richtlinien zur Luftqualitätsüberwachung
- Beschwerdefälle
Für die diskontinuierlichen Messungen werden in erster Linie Digitel-Messgeräte eingesetzt. Des Weiteren werden auch Messungen mit Passivsammlern durchgeführt. Diese sind vergleichsweise kostengünstig und haben nur geringen Platzbedarf. Außerdem wird keine Energieversorgung benötigt.
Bei der Durchführung diskontinuierlicher Messungen ist im Anschluss an die Probenahme immer eine Laboranalyse erforderlich.
Gesamtübersicht der Standorte der diskontinuierlichen Messungen
- Messplanung automatischer und laborbasierter Messungen für das Jahr 2018
- Messplanung 2017
- Messplanung 2016
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