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Veröffentlichungen zum Thema Gerüche

Kommentar zum Anhang 7 TA Luft 2021

Die Geruchsimmissions-Richtlinie ist als Anhang 7 in die TA Luft 2021 aufgenommen worden. Damit die bisher in der Praxis sehr hilfreichen Auslegungsfragen zur Geruchsimmissions-Richtlinie und der Zweifelsfragenkatalog nicht verloren gehen, wurden sie in einen Kommentar überführt und an die TA Luft 2021 angepasst.

Neue Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL 2008 in NRW zur Anwendung empfohlen

Die Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL, mittlerweile seit 1993 in der praktischen Anwendung, hat eine erneute Aktualisierung erfahren. Nachdem 2004 in der ersten ergänzten und aktualisierten Fassung die Ergebnisse des Hedonik-Projektes in die GIRL Eingang fanden und damit die Wirkung angenehmer Geruchsimmissionen explizit berücksichtigt wurden, wurden jetzt die Ergebnisse des Projektes Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft in der zweiten ergänzten und aktualisierten Fassung berücksichtigt.

Die Fassung der GIRL vom 29.02.2008 (mit einer Ergänzung vom 10.09.2008) wurde mit dem Erlass des MUNLV vom 14.10.2008 den Umweltbehörden in NRW zur Verfügung gestellt. Zuvor hatte die Umweltministerkonferenz die GIRL als geeignetes Mittel zur Beurteilung von Geruchsimmissionen bezeichnet. Auch die Agrarministerkonferenz hat die GIRL zur Kenntnis genommen. Inhaltlich ist insbesondere auf die speziellen Regelungen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen verursacht durch landwirtschaftliche Tierhaltungen hinzuweisen.

Hedonik-Projekt

Im Rahmen des Hedonik-Projektes wurde die Frage wissenschaftlich untersucht, inwieweit die Bewertung eines Geruches als angenehm oder unangenehm und die Geruchsintensität (empfundene Geruchsstärke) eine wesentliche Rolle bei der Ausprägung der Geruchsbelästigungsreaktion der betroffenen Anwohner spielen. Dafür wurden sechs Anlagen mit unterschiedlicher hedonischer Geruchswirkung ausgesucht (angenehm: Zwieback- und Bonbonfabrik, "neutral": Textilveredelung und Ölmühle, unangenehm: Eisengießerei und Waschmittel-/ Fettproduktion). An diesen Anlagen wurde die Geruchsbelastung (Geruchshäufigkeit) durch Rastermessungen im Umkreis der Anlagen bestimmt und anschließend die Belästigung durch Anwohnerbefragung in persönlichen Interviews mittels eines standardisierten Fragebogens erhoben.

Zusammengefasst ergaben sich folgende wesentliche Ergebnisse:

  • Das System der GIRL hat sich in den umfangreichen Untersuchungen erneut bestätigt
  • Die Methoden der GIRL ermöglichen eine hinreichende Erfassung der Geruchsbelastung
  • Mit Geruchsstunden basierten Geruchshäufigkeiten ist grundsätzlich eine hinreichende Beschreibung des Belästigungsgrades von Anwohnern möglich
  • Eine Berücksichtigung der Hedonik ist nur im Falle von eindeutig angenehmen Gerüchen erforderlich
  • Die Intensität ist zur Beschreibung des Belästigungsgrades von Anwohnern nicht erforderlich

Fahnenbegehungen

Fahnenbegehungen geben nur Aufschluss über die aktuelle Geruchsimmissionssituation. Mit Fahnenbegehungen alleine ist es nicht möglich, Geruchshäufigkeiten bezogen auf ein Jahr zu ermitteln. Verallgemeinerungsfähige und mit der GIRL bewertbare Aussagen auf der Basis von Fahnenbegehungen sind nur unter Zuhilfenahme einer anschließenden Ausbreitungsrechnung möglich, wobei die Meteorologie vor Ort zum Zeitpunkt der Fahnenbegehungen gemessen werden oder bekannt sein muss. Gleichzeitig ist eine standortrepräsentative 10-Jahresstatistik der Meteorologie (Ausbreitungsklassenstatistik) für die anschließende Immissionsprognose der Geruchshäufigkeiten erforderlich. Nur auf diese Weise ist es überhaupt möglich, auf der Basis von Fahnenbegehungen jahresrepräsentative Geruchshäufigkeiten zu ermitteln.

Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich

Mit diesem Verfahren werden unter Verwendung einer geeigneten Standortklimatologie (Windrichtungshäufigkeitsverteilung) Geruchswahrnehmungshäufigkeiten über die Beaufschlagungshäufigkeit eines Immissionsortes pessimal abgeschätzt. Es ist insbesondere anwendbar bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, bei unsicheren Emissionsdaten (diffuse Quellen) und im Nahbereich von bodennahen Emissionsquellen (Entfernung zwischen Immissionsort und Emissions- quelle unter 100 m) und ergänzt daher das Instrument "Geruchsausbreitungsrechnung".