Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Luft » Gerüche » Geruchsbelästigung

Die Erfassung der Geruchsbelästigung von Anwohnern durch Tierstallimmissionen

Die Ermittlung und Bewertung von Geruchsstoffimmissionen aus gewerblichen und industriellen Anlagen erfolgt in NRW seit 1993 auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie ( GIRL). Als Methode zur Bestimmung von Geruchshäufigkeiten wird in der Richtlinie die Rastermessung mit Hilfe von Probanden und die Immissionsprognose durch Ausbreitungsrechnungen zugelassen. Es stellt sich die Frage, ob beide Methoden im konkreten Anwendungsfall zu vergleichbaren Ergebnissen führen.

Untersuchungskonzept

In der Umgebung eines großen Schweinemastbetriebes wurden die Geruchsimmissionen sowohl durch Rastermessung als auch mittels Immissionsprognose bestimmt. Zusätzlich wurde vom Medizinischen Institut für Umwelthygiene der Grad der Geruchsbelästigung der Anwohner in persönlichen Interviews mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens festgestellt.

Auswertung

Die Auswertung der Daten erfolgte mit Hilfe einfacher und multipler Regressionsanalysen mit dem Belästigungsgrad als abhängiger Variabler und der logarithmierten Geruchshäufigkeit in Prozent der Jahresstunden aus Rasterbegehungen bzw. Modellrechnungen als unabhängiger Variablen. Hierbei wurden spezielle Einflussfaktoren wie z.B. Wohndauer, Gesundheitszufriedenheit, Geschlecht, Alter, Schulbildung und Beruf mitberücksichtigt.

Ergebnisse

Diese Untersuchung bestätigt, dass anlagenbezogene Geruchshäufigkeit und Geruchsbelästigung gut korreliert sind und dass beide in der Geruchsimmissions-Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Expositionserfassung von Umweltgerüchen auch unter Wirkungsaspekten gleichermaßen geeignet sind.

Kartendarst: Ermittlung der Geruchsbelastung durch Rasterbegehung

Geruchsbelastung in vier Wohngebieten durch einen großen Schweinemast-Betrieb.
Obere Zahl: Geruchshäufigkeit ermittelt durch Rasterbegehungen.