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Emissionsüberwachung

Das LANUV nimmt in Nordrhein-Westfalen zentrale Aufgaben in der Emissionsüberwachung wahr.

Gesetzliche Grundlagen der Emissionsüberwachung sind das Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG) mit den dazu gehörenden Rechtsverordnungen (BImSchV). Die Bestimmungen zur Ausführung des BImSchG und seiner Verordnungen sind darüber hinaus sowohl für das LANUV als auch für alle anderen Behörden der Umweltüberwachung in Verwaltungsvorschriften zum BImSchG festgelegt.

Aufgaben des LANUV in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Überwachung von Emissionen sind:

 

  • Die Durchführung vom Emissionsmessungen zur Ermittlung des Standes der Technik, für Gutachten oder im Auftrag von Behörden, Ministerien oder Gerichten zur Beantwortung besonderer Fragestellungen. .
  • Die Prüfung von Messinstituten, die nach § 29b BImSchG eine Bekanntgabe für Messungen im gesetzlich geregelten Bereich beantragt haben. .
  • Die Prüfung der Qualität von Emissionsmessungen und -messberichten bekannt gegebener Messinstitute in Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden. .
  • Die Entwicklung von Emissionsmessverfahren für neue Fragestellungen der Emissionsüberwachung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Auftragnehmern. .
  • Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist die zentrale Koordinationsstelle in Nordrhein-Westfalen für die Emissionsfernüberwachung (EFÜ) .
  • Unterstützung der behördlichen Emissionsüberwachung. .