Emissionserklärung
Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (Emissionen im geringfügigen Umfang) von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden.
Aktuelles
Die Berichterstattung für das Berichtsjahr 2020 ist seit dem 03.02.2021 möglich.
Die Daten für die Berichtserstattung sind in BUBE eingestellt und die berichtspflichtigen Betreiber wurden per E-Mail (am 03.02.2021) oder auf dem Postweg (mit Datum vom 03.02.2021) informiert.
Hinweis: Wurden Betreiber auf dem Postweg informiert, sind die BUBE-Zugänge in vielen Fällen zurückgesetzt bzw. die Zugangskennung geändert worden. Beachten Sie hierzu bitte die Angaben unten auf der ersten Seite des Schreibens.
Die Kreise Euskirchen, Gütersloh, Siegen-Wittgenstein und Warendorf werden die Informationen über die Berichterstattung selber gegeben.
Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen.
Wer muss berichten?
Erklärungspflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV. Nicht erklärungspflichtig sind Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind.
Was ist zu berichten?
Der Inhalt der Emissionserklärung ist durch § 3 und den Anhang der 11. BImSchV festgelegt.
Die Anleitung zur Erstellung von Emissionserklärungen mit ausführlichen Beschreibungen der anzugebenden Daten bietet eine Hilfestellung für den Betreiber.
Wie wird berichtet?
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE).
Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
30.04 - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
31.05 - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
30.06 - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung