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Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA)

Ansprechpersonen in den zuständigen Behörden

Ansprechperson für alle fachlichen Fragen zu Anzeige- und Registrierungspflichten nach 44. BImSchV ist immer die Sachbearbeiterin/ der Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen Behörde (Bezirksregierung oder Kommune).

Ansprechperson im LANUV

AufgabenschwerpunkteAnsprechperson / E-MailTelefon
02361 305-
Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA)

gerhard.kobs(at)lanuv.nrw.de

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