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Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA)
Ansprechpersonen in den zuständigen Behörden
Ansprechperson für alle fachlichen Fragen zu Anzeige- und Registrierungspflichten nach 44. BImSchV ist immer die Sachbearbeiterin/ der Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen Behörde (Bezirksregierung oder Kommune).
Ansprechperson im LANUV
Aufgabenschwerpunkte | Ansprechperson / E-Mail | Telefon 02361 305- |
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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA) | 1869 |