© lanuv/C. Brinkmann
Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Luft » Ausbreitungsrechnung » Ausbreitungsrechnung nach TA Luft » Ausbreitungsrechnung

Ausbreitungsrechnung

  • Allgemeines

    Für die Durchführung von Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft ist gemäß Anhang 2 ein Lagrange-Modell nach Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 (Ausgabe September 2000) zu verwenden. Die Referenzimplementierung des UBA ist das Modell AUSTAL. Dieses wird unter GNU Public Licence hier zur Verfügung gestellt. Prinzipiell können auch andere Ausbreitungsmodelle verwendet werden, wenn sie die Anforderungen des Anhang 2 der TA Luft erfüllen.

    Die Ausbreitungsrechnung nach TA Luft wird durchgeführt, um Zusatzbelastung und Gesamtzusatzbelastung entsprechend der Nr. 4 der TA Luft zu ermitteln. Für Geruch kann auch die Vorbelastung und die Gesamtbelastung mit Ausbreitungsrechnung ermittelt werden.

    Soll eine Schornsteinhöhe realisiert werden, die die nach Nr. 5.5 TA Luft ermittelte Höhe um mehr als 10 % überschreitet, und es ergibt sich mit der geplanten höheren Schornsteinhöhe eine irrelevante Gesamtzusatzbelastung, ist die Gesamtzusatzbelastung zusätzlich für die nach Nr. 5.5 TA Luft erforderliche Schornsteinhöhe zu ermitteln und auf irrelevante Gesamtzusatzbelastung zu prüfen. Falls die Gesamtzusatzbelastung mit der Schornsteinhöhe nach Nr. 5.5 nicht irrelevant ist, ist die Ermittlung der Gesamtbelastung erforderlich.

    Die zusätzliche Berechnung mit der Schornsteinhöhe nach TA Luft soll in einem solchen Fall gewährleisten, dass die irrelevante Gesamtzusatzbelastung und die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte nicht nur durch Erhöhung des Schornsteins erzielt werden. Die Berechnung mit der geplanten Schornsteinhöhe stellt sicher, dass sich nicht durch Verschiebung der Immissionsbelastung inklusive der Maxima an relevanten Beurteilungspunkten mit der geplanten Schornsteinhöhe Überschreitungen von Immissionswerten ergeben, die bei der erforderlichen Schornsteinhöhe nach TA Luft nicht auftreten.

     

    Stand: 02.12.2021
  • Festlegung der Emissionen

    Emissionen sind als Stundenmittelwert anzusetzen.

    Bei Geruch ist hierbei eine Besonderheit zu beachten. Treten Geruchsemissionen nur während eines Teils der Stunde auf, führt die Bildung eines Mittelwerts der Geruchsemission über die gesamte Zeitdauer einer Stunde zu einer Unterschätzung der Geruchsimmissionen. Dies ist in der Charakteristik der Geruchsstunde bedingt. Eine Geruchsstunde liegt per Definition dann vor, wenn während mindestens sechs Minuten einer Stunde Geruch wahrgenommen wird, d. h., in dieser Zeit die Konzentration an Geruchsstoffen über der Geruchsschwelle liegt. In der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft ist eine minutenfeine Auflösung nicht sinnvoll. Stattdessen wird dort eine Stunde als Geruchsstunde definiert, wenn die mittlere Geruchsstoffkonzentration den Schwellenwert 0,25 GE/m³ überschreitet.

    Als Beispiel: Wird aus einer Quelle während einer Stunde für die ersten 30 Minuten Geruch emittiert und für die zweiten 30 Minuten nicht, kann dies in der Realität zu einer Geruchsstunde führen, da während der 30 Minuten mit Emissionen Geruch wahrgenommen wird. Wird die Emission in der Ausbreitungsrechnung als Mittelwert der Geruchsemission über eine Stunde angesetzt, d. h., die tatsächliche Emission während der ersten 30 Minuten halbiert, so kann dies dazu führen, dass die berechnete Geruchskonzentration gerade unter dem Schwellenwert liegt und im Modell keine Geruchsstunde ermittelt wird.

    Aus diesem Grund ist die Bildung eines Mittelwertes von Geruchsstoffströmen mit innerhalb einer Stunde variierenden Emissionsstärken in der Regel nicht sachgerecht. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, solche Ströme über die vollständige Stunde mit maximalem Geruchsstoffstrom zu betrachten, um deren Belästigungsgrad hinreichend genau in einer Ausbreitungsrechnung erfassen zu können. Ebenso kann es bei mehreren gleichartigen Quellen in geringem baulichen Abstand und versetzten, aber jeweils nur kurzen Emissionszeiten sinnvoll sein, diese Quellen in einer Ausbreitungsrechnung durch eine zeitlich zusammenfassende Ersatzquelle zu modellieren. Beispiele hierfür können Abblasvorgänge an Räucherofen oder bei Tankentlüftungen sein.

     

    Stand: 02.12.2021
  • Ausbreitungsrechnung für Gase

    In Anhang 2 TA Luft sind für eine Reihe von Gasen Depositionsgeschwindigkeiten und zum Teil auch Auswaschparameter angegeben. Sind keine Depositionsparameter festgelegt, ist auch die Ausbreitungsrechnung ohne Deposition durchzuführen. Dies trifft beispielsweise auf Benzol zu; für diesen Stoff wird weder nasse noch trockene Deposition betrachtet. Für NO oder elementares Quecksilber wird nur trockene Deposition berücksichtigt. Diese Stoffe sind nicht oder nur sehr schlecht wasserlöslich, so dass nasse Deposition im Rahmen der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft nicht relevant ist.

    Die Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Deposition erfolgt nach VDI 3782 Blatt 5 (April 2006). Die angegebenen Depositionsparameter sind, soweit verfügbar, ebenfalls aus der VDI 3782 Blatt 5 entnommen. Für Quecksilber enthält die VDI 3782 Blatt 5 keine Auswaschparameter, nur den Hinweis, dass für oxidiertes Quecksilber auch die nasse Deposition eine Rolle spielt. Die angegebenen Parameter für oxidiertes Quecksilber basieren auf Daten einer EMEP-Studie (s.  Janicke: BzU 09).

     

    Stand: 24.03.2022
  • Ausbreitungsrechnung für Stäube

    Bei der Ausbreitungsrechnung für Stäube ist ebenfalls nasse und trockene Deposition zu berücksichtigen. Für die nasse Deposition können sich dabei in Anlagennähe systembedingt hohe Depositionswerte ergeben. Hierzu wird auf die Information auf den AUSTAL-Seiten des UBA verwiesen (FAQ Punkt 14).

    Mit Erscheinen der Version AUSTAL3.2 besteht die Möglichkeit, modellintern mittels einer NOSTANDARD-Option ("WETDRIFT") die Verdriftung von Regentropfen für die nasse Deposition zu berücksichtigen. Nach Beschluss der 125. Sitzung des LAI-Ausschusses Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr vom 12.-14. Juni 2023 kann diese Option als gleichwertige Alternative zur flächenbezogenen Mittelung der nassen Deposition um die Emissionsquelle herum genutzt werden. Es wird empfohlen, dies gegebenenfalls vorab mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen und im Falle einer gutachtlichen Stellungnahme erläuternd darauf hinzuweisen.

     

    Stand 11.09.2023
  • Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe

    Anders als bei Ausbreitungsrechnungen für Stäube oder Gase wird bei der Ausbreitungsrechnung für Geruch keine Konzentration ermittelt, sondern die Häufigkeit des Auftretens von Geruchsstunden. Eine Geruchsstunde liegt per Definition dann vor, wenn während mindestens sechs Minuten einer Stunde Geruch wahrgenommen wird, d. h., in dieser Zeit die Konzentration an Geruchsstoffen über der Geruchsschwelle liegt. In der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft ist eine minutenfeine Auflösung nicht sinnvoll. Stattdessen wird dort eine Stunde als Geruchsstunde definiert, wenn die mittlere Geruchsstoffkonzentration den Schwellenwert 0,25 GE/m³ überschreitet.

    Daher gibt es gegenüber den übrigen luftgetragenen Schadstoffen bei der Ermittlung von Geruchsimmissionen einige Besonderheiten. So verhält sich beispielsweise die Geruchswahrnehmung nicht linear, d. h., eine Verdopplung der Geruchsemissionen führt nicht zwangsläufig zu einer Verdopplung der Geruchshäufigkeit – und umgekehrt.

    Bei Ausbreitungsrechnungen für Geruch sind außerdem die unter "Festlegung der Emissionen" und "Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit" genannten Aspekte zu beachten.

    Während für Gase und Stäube die Vorbelastung durch Messungen ermittelt wird und die Gesamtbelastung als Summe aus gemessener Vorbelastung und berechneter Zusatzbelastung ermittelt wird, wird für Geruch in der Regel auch die Vorbelastung durch eine Ausbreitungsrechnung bestimmt. Desgleichen wird die Gesamtbelastung in diesem Fall durch eine Ausbreitungsrechnung mit den Quellen der betrachteten Anlage und der zur Vorbelastung beitragenden Quellen bestimmt. Dabei ist auf die Einbeziehung aller relevanten Emissionsquellen innerhalb des Betrachtungsgebietes zu achten. Dafür kann gegebenenfalls ein größeres Rechengebiet erforderlich sein. Hinweise zur Ermittlung der zu berücksichtigenden Quellen gibt der Kommentar zu Anhang 7 (Festlegung Beurteilungsgebiet). Prinzipiell ist auch eine Bestimmung der Vorbelastung mit Messungen möglich. Nur in diesem Fall wird die Gesamtbelastung aus Addition der gemessenen Vorbelastung und der berechneten Zusatzbelastung ermittelt. Dieses Vorgehen birgt jedoch die Gefahr einer Überschätzung der Geruchsimmissionen, da bei der Addition von zwei Häufigkeiten deren mögliche Überlagerung nicht berücksichtigt werden kann.

    Für die Berechnung der Zusatzbelastung an Geruch muss die Ausbreitungsrechnung mit den neuen bzw. den geänderten Quellen erfolgen. Eine Bestimmung der Zusatzbelastung zur Prüfung auf Irrelevanz durch eine Differenzenbildung zwischen Ist- und Planzustand, wie sie bei der Ausbreitungsrechnung für Gase oder Stäube möglich ist, ist für die Geruchszusatzbelastungen in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme liegt vor, wenn bei einer bestehenden Anlage vorhandene Quellen emissionsseitig gemindert werden oder sich die Ableitbedingungen relevant ändern. In einem solchen Fall könnte die Gesamtzusatzbelastung im Ist- und im Planzustand berechnet werden und die Zusatzbelastung als Differenz Plan – Ist ermittelt werden.

    Nach TA Luft wird für Geruch ohne Ansatz von nasser und trockener Deposition gerechnet. Damit ist für Ausbreitungsrechnungen von Geruch mit konstanter Geruchsemission prinzipiell die Verwendung einer Ausbreitungsklassenstatistik als meteorologische Eingangsdaten möglich. Bei zeitabhängiger Geruchsemission ist eine Emissionszeitreihe anzusetzen, was die Verwendung einer Ausbreitungsklassenzeitreihe voraussetzt.

    Nach Anhang 7 TA Luft werden für verschiedene Tierarten und Haltungsformen Gewichtungsfaktoren festgelegt, die das Belästigungspotenzial dieser Gerüche berücksichtigen. Die Auswertung unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren erfolgt in AUSTAL modellintern, wenn die Emissionen entsprechend angegeben werden (z. B. "odor_050" für den Gewichtungsfaktor 0,5). Die programmintern nach Gewichtungsfaktor ermittelten Geruchshäufigkeiten werden als zusammengefasste bestimmten Geruchshäufigkeiten "odor_mod" ausgegeben, die Geruchshäufigkeiten ohne Gewichtungsfaktor als "odor". Zusätzlich erfolgt die separate Ausgabe der Geruchshäufigkeiten der jeweiligen Faktoren ("odor_050" usw.).

    Weitere Informationen zu Anhang 7 TA Luft enthält der Kommentar zum Anhang 7.

    Wird für Geruch die Vorbelastung und die Gesamtbelastung mittels Ausbreitungsrechnung ermittelt, müssen, gerade in landwirtschaftlich geprägten Regionen, oft auch Quellen in größerer Entfernung von der Anlage berücksichtigt werden. Dabei ist es möglich, dass streng nach TA Luft für alle diese Quellen Gebäudeeinflüsse zu berücksichtigen sind. In einem solchen Fall ist die Verwendung eines Windfeldmodells für die Gebäudeberücksichtigung bereits aus rechentechnischen Gründen schwierig bis unmöglich. Das LANUV hat daher Vergleichsrechnungen für Quellen aus dem landwirtschaftlichen Bereich durchgeführt. Dabei wurde die Gebäudeberücksichtigung zum einen mit diagnostischem Windfeldmodell, zum anderen mit vertikalen Ersatzquellen (Erdboden bis Quellhöhe bzw. halbe Quellhöhe bis Quellhöhe) durchgeführt. Es ergibt sich, dass für den Einsatzbereich des diagnostischen Windfeldmodells bei der Ausbreitungsrechnung für Geruch der Ansatz vertikaler Ersatzquellen von Erdboden bis Quellhöhe ausreichend konservativ ist. Für die Ausbreitungsrechnung Geruch im Tierhaltungsbereich kann daher aus Sicht des LANUV im Anwendungsbereich des diagnostischen Windfeldmodells auch der Ansatz vertikaler Ersatzquellen mit einer Erstreckung von Erdboden bis Quellhöhe akzeptiert werden. Für andere Ansätze, beispielsweise Ersatzquellen mit vertikaler Erstreckung von halber Quellhöhe bis Quellhöhe, müsste die Eignung im konkreten Einzelfall seitens des Gutachters geprüft und nachgewiesen werden.

    Dies gilt ausdrücklich nur für Ausbreitungsrechnungen für Geruch und für den Anwendungsbereich des diagnostischen Windfeldmodells nach TA Luft, d. h. für Aufpunkte außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der quellnahen Gebäude. Für andere Schadstoffe, beispielsweise Ammoniak, sind diese Ersatzquellenansätze nicht in allen Fällen ausreichend konservativ.

     

    Stand: 02.12.2022
  • Bodenrauigkeit

    Die Rauhigkeitslänge wird bestimmt auf Basis der Landnutzungen. Hierfür liegt ein Kataster auf Grundlage des LBM-DE vor. Wird keine Rauhigkeitslänge vorgegeben, bestimmt AUSTAL die Rauhigkeitslänge automatisch modellintern anhand der Quelldaten (Lage, Ausdehnung) und des Katasters.

    Im Vergleich zur TA Luft 2002 wurden einzelne Landnutzungsklassen einer anderen Rauhigkeitslänge zugeordnet. Aufgrund der Aktualisierungen bei der Rauhigkeitslänge und dem Kataster kann daher auch bei identischen Gebieten eine nach TA Luft 2021 anzusetzende Rauhigkeitslänge von der nach TA Luft 2002 bestimmten Rauhigkeitslänge abweichen. Wird für eine bestehende Anlage eine neue Ausbreitungsrechnung nach TA Luft 2021 durchgeführt, muss daher die verwendete Rauhigkeitslänge überprüft und gegebenenfalls hinsichtlich der aktuellen Vorgaben korrigiert werden. Dies gilt aufgrund der Änderungen bei der Zuordnung auch für Fälle, in denen die Rauhigkeitslänge anhand der Gegebenheiten vor Ort ermittelt wurde.

    Generell ist zu prüfen, ob die im Kataster hinterlegten Daten den Gegebenheiten vor Ort entsprechen und ob sich durch die Genehmigung relevante Änderungen ergeben. Gleichfalls sind Änderungen zu berücksichtigen, die sich aus bereits genehmigten, aber noch nicht umgesetzten Planungen ergeben, sofern diese einen Einfluss auf die Rauhigkeitslänge haben. Dies ist im Gutachten darzustellen. In eindeutigen Fällen ist hierfür eine kurze Feststellung im Text ausreichend. In komplexeren Fällen wird eine zusätzliche Darstellung, etwa anhand von Abbildungen und tabellarischer Darstellung der Anteile der einzelnen Landnutzungen und damit Rauhigkeitsklassen, empfohlen.

    In Fällen, wo im Umfeld der Anlage stark unterschiedliche Rauhigkeitslängen vorliegen, kann der Ansatz einer mittleren Rauhigkeitslänge die Situation vor Ort nicht unbedingt ausreichend wiedergeben. In solchen Fällen kann es geboten sein, mehrere Ausbreitungsrechnungen mit Ansatz der jeweiligen Rauhigkeitslänge durchzuführen.

    Bei expliziter Gebäudemodellierung sind die Gebäude, welche im digitalen Gebäudemodell erfasst wurden, zur Ermittlung der Rauhigkeitslänge nicht zu berücksichtigen.

     

    Stand: 02.12.2021
  • Abgasfahnenüberhöhung

    Unter einer Abgasfahnenüberhöhung im Kontext der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft versteht man die zusätzliche Vertikalkomponente einer Abluftfahne durch einen thermischen und/oder dynamischen Auftrieb beim Austritt aus einem Schornstein. Im Modell AUSTAL wird dies modellintern durch ein Überhöhungsmodell berücksichtigt. Details zu diesem Überhöhungsmodell sind in Janicke: BzU 10 (2019) enthalten.

    Seit September 2022 liegt die Richtlinie VDI 3782 Blatt 3 vor, die weitere Hinweise zu den Voraussetzungen für den Ansatz einer Abgasfahnenüberhöhung nach TA Luft gibt. Die Anwendung dieser Richtlinie im Rahmen der TA Luft ist in NRW per Erlass vorgegeben.

    Eine Grundvoraussetzung für den Ansatz einer solchen Überhöhung ist der ungestörte Abtransport der Abluft. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die Schornsteinmündung außerhalb der Rezirkulationszone der Gebäude liegt. Bei Schornsteinen, deren Höhe die Anforderungen der Nr. 5.5.2 TA Luft / Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 an den ungestörten Abtransport erfüllt, kann davon ausgegangen werden, dass sie außerhalb der Rezirkulationszone der Gebäude liegen. Sofern keine weiteren Störfaktoren vorliegen (z. B. Bewuchs oder benachbarte Schornsteine), die nicht in der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 betrachtet werden, kann daher von ungestörtem Abtransport ausgegangen werden und Überhöhung angesetzt werden. Wird eine Abgasfahnenüberhöhung im Rahmen eines Immissionsschutzgutachtens angesetzt, ist die Einhaltung dieser genannten Bedingungen nachvollziehbar darzulegen.

    Anzugebende Eingangsdaten für die Überhöhung im Modell AUSTAL sind Abgastemperatur, Schornsteindurchmesser, Austrittsgeschwindigkeit und Wasserbeladung unter Betriebsbedingungen. Zur Ermittlung der Austrittsgeschwindigkeit ist daher auch der Abgasvolumenstrom unter Betriebsbedingungen zugrunde zu legen. Sofern sich kein Flüssigwasser im Abgas befindet, ist die Wasserbeladung gleich dem Mischungsverhältnis, angegeben in kg Wasserdampf pro kg trockener Luft. Wenn keine Informationen zur Wasserbeladung vorliegen, kann in der Regel bei normalem Abgas der Ansatz ohne Wasserbeladung als konservativ eingestuft werden. Nur bei sehr hoher Feuchte (zzgl. Wassertropfen im Abgas) gilt dies nicht mehr unbedingt.

    Anders als nach TA Luft 2002 gibt es keine vorgegebene Mindestaustrittsgeschwindigkeit für den Ansatz von Überhöhung mehr. Das Überhöhungsmodell berücksichtigt dies modellintern in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit in Schornsteinhöhe. Je höher die Windgeschwindigkeit im Vergleich zur Austrittsgeschwindigkeit ist, desto geringer wird die Überhöhung.

     

    Stand: 19.10.2022
  • Rechengebiet und Aufpunkte

    Das Rechengebiet nach Nr. 8 Anhang 2 TA Luft ist so festgelegt, dass es das Beurteilungsgebiet nach Nr. 4.6.2.5 TA Luft umfasst. Bei dieser Vorgabe handelt es sich um die Mindestanforderung an die Ausdehnung des Rechengebiets. Je nach Situation kann auch ein größeres Rechengebiet erforderlich sein. Bei orographisch gegliedertem Gelände kann eine Vergrößerung des Rechengebiets notwendig sein, um Einflüsse des Geländes auf das Windfeld zu berücksichtigen.

    Bei Geruch können auch Quellen in größerer Entfernung für die Vorbelastung relevant sein. Dementsprechend vergrößert sich in so einem Fall auch das erforderliche Rechengebiet für die Ermittlung der Vor- und Gesamtbelastung Geruch mittels Ausbreitungsrechnung.

    Die Auswertung der Geruchsbelastung erfolgt in einem Beurteilungsgebiet. Dieses umfasst in der Regel nur einen Teil des Rechengebiets. Auch die zur Bewertung herangezogenen Beurteilungsflächen können von den in der Ausbreitungsrechnung angesetzten Maschenweiten abweichen. Auf eine sachgerechte Festlegung des Beurteilungsgebiets und der Beurteilungsflächen ist zu achten.

     

    Stand: 18.03.2022

     

     

  • Meteorologische Daten

    Das Ausbreitungsmodell AUSTAL ermöglicht die Berechnung der Immissionsbelastung sowohl auf Grundlage einer Zeitreihe (Ausbreitungsklassenzeitreihe, AKT oder AKTerm) als auch auf Grundlage einer mehrjährigen Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen (Ausbreitungsklassenstatistik, AKS).

    Diese Dateien enthalten die meteorologischen Daten der Windrichtung, Windgeschwindigkeit sowie der Stabilität, angegeben als Ausbreitungsklasse. Ist nasse Deposition zu berücksichtigen, so muss eine Ausbreitungsklassenzeitreihe verwendet werden. In diesem Fall wird zusätzlich eine Niederschlagszeitreihe benötigt. Diese Niederschlagszeitreihe muss den gleichen Zeitraum abdecken wie die Ausbreitungsklassenzeitreihe. Wenn verfügbar, sind die Niederschlagsdaten aus dem flächendeckenden Datensatz des UBA zu verwenden. Dies bedeutet, dass für die Bestimmung des repräsentativen Jahres der Zeitraum herangezogen werden sollte, der von den Niederschlagsdaten des UBA abgedeckt wird.

    Für die Ausbreitungsrechnung ist nach TA Luft vorrangig eine meteorologische Zeitreihe zu verwenden. Eine Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituation kann verwendet werden, sofern mittlere Windgeschwindigkeiten von weniger als 1 m/s im Stundenmittel am Standort der Anlage in weniger als 20% der Jahresstunden auftreten und keine nasse Deposition berücksichtigt werden muss.

    Nach TA Luft können sowohl gemessene als auch mit Modellsimulation erzeugte meteorologische Daten für Windgeschwindigkeit, Windrichtung und Ausbreitungsklasse verwendet werden. Dabei sollten bevorzugt geeignete Messungen am Standort verwendet werden.

    Zu beachten bei Verwendung von Daten aus Messungen:

    • Die Messung muss die Qualitätsanforderung der Richtlinie VDI 3783 Blatt 21 erfüllen.
      Bei Verwendung von LUQS-Messdaten des LANUV NRW liegt diese Prüfung in der Verantwortung des Gutachters, da diese Stationen und ihre Standorte nicht primär als meteorologische Messstationen eingerichtet werden. Seitens des LANUV wird daher nicht geprüft, ob diese Station die Anforderungen der Richtlinie VDI 3783 Blatt 21 erfüllen.
    • Wird aus den Messdaten eine AKTerm/AKS erzeugt, sind für die Ermittlung der rauigkeitslängenabhängigen Anemometerhöhen sowie der dazu erforderlichen effektiven Rauigkeitslänge am Messort die Verfahren des DWD anzuwenden. Hierfür gibt es zwei Merkblätter des DWD, zur Ermittlung aus Windmessungen (DWD 2019a) und zur Ermittlung aus topographischen Karten (DWD 2019b).
      Hinweis: Auch wenn der Ort der Messung im Rechengebiet liegt, kann die so ermittelte effektive Rauhigkeitslänge von der in der Ausbreitungsrechnung angesetzten Rauhigkeitslänge abweichen.
      Hinweis: Die so ermittelte effektive Rauhigkeitslänge ist nicht notwendigerweise konstant über die Jahre. Sie muss daher für das jeweilige Jahr bzw. den jeweiligen Zeitraum der verwendeten meteorologischen Daten bestimmt werden und kann nicht aus Datensätzen anderer Zeiträume übernommen werden.
    • Bei der Ermittlung eines repräsentativen Jahres sind die Vorgaben der Richtlinie VDI 3783 Blatt 20 zu beachten. Bei der Berücksichtigung von nasser Deposition sollte der Zeitraum, aus dem das repräsentative Jahr ermittelt wird, in dem Zeitraum liegen, für den Niederschlagsdaten des UBA vorliegen.
    • Bei Übertragung einer Messung ins Rechengebiet sind die Vorgaben der Richtlinie VDI 3783 Blatt 20 zu berücksichtigen.
    • Liegt die Station im Rechengebiet und wird der Messort als Anemometerposition in der Ausbreitungsrechnung angesetzt, entfällt die Notwendigkeit einer Übertragbarkeitsprüfung. Dies sollte aber nicht dazu führen, dass das Rechengebiet deutlich vergrößert wird, damit der Messort im Rechengebiet liegt. Eine derartige Vergrößerung des Rechengebiets kann vor allem in topographisch gegliederten Regionen zu unrealistischen Windverhältnissen am Anlagenstandort führen.
    • Liegt der Standort in gegliedertem Gelände, sollte für die Festlegung des Zielbereichs (Ersatzanemometerposition) im Rahmen der Übertragbarkeitsprüfung das in der Richtlinie VDI 3783 Blatt 16 beschriebene Verfahren verwendet werden. 

    Zu beachten bei Verwendung von Daten aus Modellsimulationen ("modellierten Daten"):

    • Die modellierten Daten müssen qualitätsgesichert und ihre generelle Eignung für die Ausbreitungsrechnung nach TA Luft nachgewiesen sein. Hierzu befindet sich eine VDI-Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Erarbeitung. Bis zum Vorliegen dieser VDI-Richtlinie ist seitens des Gutachters noch größere Sorgfalt auf die Eignungsprüfung der Daten und eine entsprechende Darstellung im Gutachten zu legen.
    • Die Eignung der standortbezogenen modellierten Daten für die konkrete Ausbreitungsrechnung ist ebenfalls zu prüfen und darzulegen.
    • Bei Berechnung mit nasser Deposition (Verwendung von Niederschlag) sind die Niederschlagsdaten des UBA zu verwenden. Dabei müssen die modellierten Daten für das gleiche Jahr gelten wie die verwendete Niederschlagszeitreihe, d. h., sie müssen einem realen Jahr entsprechen. Modellierte Daten für ein synthetisches Jahr können nicht verwendet werden.

     

    Stand: 22.02.2022 
  • Niederschlag

    Ist nasse Deposition zu berücksichtigen, so muss eine Ausbreitungsklassenzeitreihe verwendet werden. In diesem Fall wird zusätzlich eine Niederschlagszeitreihe benötigt. Diese Niederschlagszeitreihe muss den gleichen Zeitraum abdecken wie die Ausbreitungsklassenzeitreihe. Dabei sind die Niederschlagsdaten aus dem flächendeckenden Datensatz des UBA zu verwenden. Dementsprechend soll für die Ermittlung des repräsentativen Jahres die meteorologischen Daten in dem Zeitraum der Niederschlagsdaten des UBA liegen. Dieser UBA-Datensatz liegt aktuell für den Zeitraum 2006 bis 2015 vor. Eine Erweiterung auf den Zeitraum 2016 bis aktuell ist geplant, die Fertigstellung des kompletten Datensatzes wird aber nicht vor Ende 2024 erwartet.

    Seitens des LANUV wird daher empfohlen, bei der Auswahl der meteorologischen Daten für das repräsentative Jahr den Zeitraum der UBA-Niederschlagsdaten heranzuziehen.

    Zu beachten bei Niederschlag:

    • Wenn möglich den Datensatz des UBA verwenden; derzeit verfügbar für den Zeitraum 2006 bis 2015. Eine Erweiterung auf den Zeitraum ab 2016 und anschließend kontinuierliche Fortführung der Daten ist geplant.
    • Daten am Standort der Anlage verwenden, keine Übertragung von Daten etwa am Standort der meteorologischen Messung.
    • Wenn ein Jahr verwendet werden soll, für das keine Niederschlagsdaten des UBA vorliegen, ist im Gutachten nachvollziehbar darzulegen und zu begründen, warum keine Daten aus dem Zeitraum verwendet werden konnten, für die UBA-Niederschlagsdaten vorliegen. Dies kann im Einzelfall vorkommen, wenn für das Genehmigungsverfahren Messungen vor Ort erfolgen, die erst nach dem Zeitraum der UBA-Daten begonnen haben.
    • Wenn für das verwendete Jahr keine Niederschlagsdaten des UBA vorliegen und keine Verwendung eines anderen Jahres möglich ist, wäre eine Möglichkeit, DWD-Niederschlagsdaten nach dem Verfahren des UBA für das benötigte Jahr auf den Anlagenstandort zu interpolieren.
    • Alternativ können im Einzelfall auch gemessene Niederschlagsdaten des Jahres für den Anlagenstandort verwendet werden, wenn die Messung nachgewiesen qualitätsgesichert ist. Die Verwendung ist darzulegen und zu begründen.
    • In jedem Fall muss der Niederschlag auf den mittleren Jahresniederschlag für den Standort skaliert sein.

     

    Stand: 31.03.2022 
  • Lokale Kaltluft

    Nach TA Luft sind in Gebieten, in denen Einflüsse von lokalen Windsystemen oder anderen meteorologischen Besonderheiten, insbesondere Kaltluftabflüsse, zu erwarten sind, diese Einflüsse zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausbreitungsrechnung ist daher zunächst zu prüfen, ob im Rechengebiet Einflüsse von lokalen Windsystemen oder anderen meteorologischen Besonderheiten zu erwarten sind. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten sind in NRW für den Kontext der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft in erster Linie Kaltluftabflüsse und gegebenenfalls Berg-Talwinde von Bedeutung. Andere lokale Windsysteme (z. B. Land-See-Windzirkulation) sind in NRW für die Anwendung der TA Luft meist nicht relevant.

    Generell sind Kaltluftabflüsse und / oder Berg-Talwinde nur in Gebieten zu erwarten, in denen relevante Steigungen auftreten. Liegen im Rechengebiet die Steigungen unter 1:20 kann aus Sicht des LANUV daher in jedem Fall auf eine weitere Betrachtung verzichtet werden.

    Bei Steigungen von mehr als 1:20 müsste geprüft werden, ob entsprechende lokale Windsysteme auftreten. Für Kaltluft existieren verschiedene Modelle, die das Auftreten von Kaltluft abschätzen. Bei der Verwendung dieser Modelle ist auf jeden Fall auf eine ausreichende räumliche Auflösung zu achten. Bei zu grober Gitterweite des Kaltluftmodells werden die topographischen Gegebenheiten nicht unbedingt ausreichend aufgelöst.

    Wenn sich aus der Prüfung ergibt, dass lokale Windsysteme auftreten, ist ihre Relevanz für die Immissionsbelastung zu prüfen. Für Kaltluft können dabei als erste Abschätzung folgende Aspekte betrachtet werden:

    • Emissionshöhe – wenn die Ableitung nur über Schornsteine erfolgt, deren Mündungshöhe oberhalb der maximalen Kaltlufthöhe liegt, ist nicht davon auszugehen, dass Kaltluft die Immissionszusatzbelastung relevant erhöht.
    • Emissionszeit – wenn Emissionen nur tagsüber erfolgen, ist von keiner oder nur untergeordneter Relevanz von Kaltluft auf die Immissionszusatzbelastung auszugehen.
    • Fließrichtung und Lage der Immissionsorte – wenn die Kaltluftflüsse von der Anlage aus keine relevanten Immissionsorte erreichen, ist nicht davon auszugehen, dass Kaltluft die Immissionszusatzbelastung an diesen Immissionsorten relevant erhöht.
    • grobe Abschätzung über potenzielle Häufigkeit von Kaltluft und Annahme einer entsprechenden Erhöhung der Immissionsbelastung (Geruch: Jede Stunde mit Kaltluft als Geruchsstunde werten und auf die berechnete Immissionsbelastung addieren). Wenn mit dieser konservativen Abschätzung die Einhaltung der Immissionswerte gezeigt wird, ist dies aus Sicht des LANUV ausreichend.
    • Wenn Kaltluft nur in eine Richtung fließt, könnte eine Ausbreitungsrechnung mit angepasster Ausbreitungsklassenzeitreihe durchgeführt werden. Achtung: Dies setzt voraus, dass die verwendete Meteorologie am Standort gemessen wurde und es keine Richtungsänderung der Kaltluftflüsse im Verlauf zum Immissionsort oder während der Zeit gibt. Dies muss vor Durchführung einer derartigen Abschätzung geprüft und dargelegt werden. In der Praxis wird ein solch einfacher Fall eher selten auftreten.

    Wenn diese einfachen Abschätzungen nicht ausreichend sind, muss der Einfluss von Kaltluft auf die Immissionsbelastung explizit betrachtet werden. Dies kann im Rahmen der Ausbreitungsrechnung erfolgen, indem das Windfeld zeitabhängig mit Kaltluftberücksichtigung simuliert wird und die Ausbreitungsrechnung mit diesem Windfeld erfolgt. Ein diagnostisches Windfeldmodell kann dafür nicht verwendet werden.

     

    Stand. 17.12.2021
  • Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit

    Nach TA Luft ist darauf zu achten, dass die modellbedingte statistische Unsicherheit für den Jahres-Immissionswert 3 % des Jahresimmissionskennwertes und für den Tages-Immissionswert 30 % des Tages-Immissionskennwertes nicht überschreitet. Andernfalls ist eine Erhöhung der Partikelzahl erforderlich. Dies wird in AUSTAL durch eine höhere Qualitätsstufe (qs) ermöglicht. Standardmäßig ist eine Qualitätsstufe bis zu +4 vorgesehen. Höhere Qualitätsstufen sind als Nichtstandard-Option möglich.

    Bei der Betrachtung von Beurteilungspunkten, die nicht am Ort der maximalen Zusatzbelastung bzw. Gesamtzusatzbelastung liegen, sind die berechneten Immissionswerte um die statistische Unsicherheit zu erhöhen.

    Bei Geruch lässt sich aus der vom Modell AUSTAL ausgewiesenen statistischen Unsicherheit nicht ablesen, ob die Qualitätsstufe ausreichend hoch angesetzt ist. Hierzu kann stattdessen entweder mit einer Abschätzung entsprechend Anhang F der Dokumentation von AUSTAL anhand der Geruchsemissionen und der Maschenweiten oder mit vergleichenden Ausbreitungsrechnungen mit erhöhter Qualitätsstufe geprüft werden, ob die angesetzte Qualitätsstufe ausreichend ist. Bei Vergleichsrechnungen kann eine ausreichende Qualitätsstufe dann als erreicht angesehen werden, wenn im Vergleich zu den Ergebnissen einer Ausbreitungsrechnung mit der nächsthöheren Qualitätsstufe keine Unterschiede der berechneten Geruchshäufigkeiten mehr festzustellen sind.

     

    Stand: 17.12.2021
  • Berücksichtigung von Bebauung

    Nach Nr. 11 Anhang 2 TA Luft sind die Einflüsse von Bebauung auf die Immission im Rechengebiet zu berücksichtigen. Welche Gebäude in der Ausbreitungsrechnung auf welche Weise berücksichtigt werden müssen, hängt ab von der Quellhöhe, der Gebäudehöhe und der Lage der Immissionsorte.

    Anmerkung: Auch wenn die TA Luft explizit nur von Schornsteinhöhe spricht, lassen sich diese Aussagen aus Sicht des LANUV sinngemäß auf diffuse Quellen übertragen.

    Unabhängig vom verwendeten Windfeldmodell ist als Gebäudehöhe im Modell die Firsthöhe anzusetzen. Aus Windkanaluntersuchungen hat sich ergeben, dass dieser Ansatz bei verschiedenen Dachformen der konservative Ansatz ist.

    Bei der Prüfung auf relevante Gebäude müssen gegebenenfalls auch Gebäude außerhalb des Anlagengeländes berücksichtigt werden. Entsprechende Gebäudedaten für NRW (LoD2) können über https://www.geoportal.nrw/ kostenfrei heruntergeladen werden. Wenn aus anderen Informationsquellen (beispielsweise Antragsunterlagen der betrachteten Anlage) genauere Gebäudedaten vorliegen, sollten diese den Vorrang vor den flächendeckenden Gebäudedaten erhalten. Generell sollte bei der Verwendung von Datensätzen zu Gebäudestrukturen deren Aktualität geprüft werden.

    Wird für Geruch die Vorbelastung und die Gesamtbelastung mittels Ausbreitungsrechnung ermittelt, müssen, gerade in landwirtschaftlich geprägten Regionen, oft auch Quellen in größerer Entfernung von der Anlage berücksichtigt werden. Dabei ist es möglich, dass streng nach TA Luft für alle diese Quellen Gebäudeeinflüsse zu berücksichtigen sind. In einem solchen Fall ist die Verwendung eines Windfeldmodells für die Gebäudeberücksichtigung bereits aus rechentechnischen Gründen schwierig bis unmöglich. Das LANUV hat daher Vergleichsrechnungen für Quellen aus dem landwirtschaftlichen Bereich durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Fachbericht 138 zusammengefasst. Dabei wurde die Gebäudeberücksichtigung zum einen mit diagnostischem Windfeldmodell, zum anderen mit vertikalen Ersatzquellen (Erdboden bis Quellhöhe bzw. halbe Quellhöhe bis Quellhöhe) durchgeführt. Es ergibt sich, dass für den Einsatzbereich des diagnostischen Windfeldmodells bei der Ausbreitungsrechnung für Geruch der Ansatz vertikaler Ersatzquellen von Erdboden bis Quellhöhe ausreichend konservativ ist. Für die Ausbreitungsrechnung Geruch im Tierhaltungsbereich kann daher aus Sicht des LANUV im Anwendungsbereich des diagnostischen Windfeldmodells auch der Ansatz vertikaler Ersatzquellen mit einer Erstreckung von Erdboden bis Quellhöhe akzeptiert werden. Für andere Ansätze, beispielsweise Ersatzquellen mit vertikaler Erstreckung von halber Quellhöhe bis Quellhöhe, müsste die Eignung im konkreten Einzelfall seitens des Gutachters geprüft und nachgewiesen werden.

    Dies gilt ausdrücklich nur für Ausbreitungsrechnungen für Geruch und für den Anwendungsbereich des diagnostischen Windfeldmodells nach TA Luft, d. h. für Aufpunkte außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der quellnahen Gebäude. Für andere Schadstoffe, beispielsweise Ammoniak, sind diese Ersatzquellenansätze nicht in allen Fällen ausreichend konservativ.

    Für den nach TA Luft 2002 ungeregelten Bereich außerhalb des Anwendungsbereichs des diagnostischen Windfeldmodells von Schornsteinhöhen kleiner als das 1,2-fache der Gebäudehöhe wurde nach dem LUA-Merkblatt 56 sowie dem Arbeitsblatt 36 des LANUV unter anderem ein Ansatz von vertikalen Ersatzquellen als pragmatischer, konservativer Ansatz vorgeschlagen. Nach den Untersuchungen des LANUV ist dieser Ansatz nicht in allen Fällen konservativ. Ein Vorschlag zum Vorgehen bei Quellen im landwirtschaftlichen Bereich ist im Fachbericht 138 angegeben.

     

    Stand: 02.12.2022
  • Berücksichtigung von Geländeunebenheiten

    Die Geländestruktur beeinflusst das Windfeld (Windrichtung und Windgeschwindigkeit) und hat damit Einfluss auf das Ausbreitungsverhalten. Nach TA Luft ist der Einfluss von Geländeunebenheiten in der Ausbreitungsrechnung zu berücksichtigen, wenn im Rechengebiet Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7-fachen der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenz über eine Strecke zu bestimmen, die dem Zweifachen der Schornsteinbauhöhe entspricht. Bei geringeren Geländesteigungen kann davon ausgegangen werden, dass der Einfluss der Geländeunebenheiten auf die Immissionszusatzbelastung vernachlässigbar ist. Gleiches gilt, wenn die Höhendifferenzen weniger als das 0,7-fache der Schornsteinbauhöhe betragen.

    Auch wenn in der TA Luft von Schornsteinbauhöhe die Rede ist, lässt sich dieses Kriterium analog auch bei diffusen Quellen heranziehen.

    Wenn in der Ausbreitungsrechnung eine niedrigere Schornsteinhöhe zu berücksichtigen ist als die geplante Schornsteinbauhöhe, sollte aus fachlicher Sicht des LANUV für die Prüfung auf Höhendifferenzen die in der Ausbreitungsrechnung angesetzte Quellhöhe verwendet werden. Dies ist der Fall, wenn eine um mehr als 10 % höhere Schornsteinhöhe realisiert werden soll als nach Nr. 5.5. TA Luft ermittelt und für die Prüfung auf irrelevante Gesamtzusatzbelastung die Ausbreitungsrechnung mit der Schornsteinhöhe nach Nr. 5.5 TA Luft durchgeführt werden muss. Für diese Ausbreitungsrechnung sollen für die Entscheidung, ob mit Geländeberücksichtigung gerechnet werden soll, die Höhendifferenzen anhand der in der Ausbreitungsrechnung angesetzten Schornsteinhöhe (Schornsteinhöhe nach Nr. 5.5. TA Luft und nicht Schornsteinbauhöhe) überprüft werden.

    Bei Steigungen zwischen 1:20 und 1:5 ist das diagnostische Windfeldmodell nach TA Luft zu verwenden. Bei Steigungen von mehr als 1:5 kann ein prognostisches mesoskaliges Windfeldmodell verwendet werden. Dabei müssen die Anforderungen der VDI 3783 Blatt 7 und VDI 3783 Blatt 16 erfüllt werden. Eine Referenzimplementierung eines solchen prognostischen Windfeldmodells ist das Modell METRAS. Bei der Verwendung eines prognostischen Windfeldmodells zur Berücksichtigung der Geländeunebenheiten ist zu beachten, dass für das prognostische mesoskalige Modell die horizontale Auflösung nicht kleiner als 50 m sein soll. Gerade bei niedrigen Quellen ist diese Auflösung somit gröber als die nach TA Luft erforderliche Maschenweite. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass Geländeunebenheiten zu stark geglättet werden. Prinzipiell sind daher aus Sicht des LANUV im Einzelfall auch andere Vorgehensweisen denkbar, z. B. bei nur geringfügigen Anteilen mit Steigung minimal über 1:5 die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells. In solchen Fällen soll das Vorgehen im Gutachten dargelegt und begründet werden. Zu beachten ist auf jeden Fall, dass die vom diagnostischen Windfeldmodell TALdia ausgewiesene Restdivergenz < 0,05 sein soll. Liegt bei Geländeberücksichtigung die Restdivergenz des diagnostischen Windfeldmodells bei mehr als 0,05, können die Geländeeinflüsse eindeutig nicht mehr mit dem diagnostischen Windfeldmodell dargestellt werden.

    Für NRW sind Geländedaten des DGM in einer Auflösung von 1 m frei verfügbar im Geoportal NRW (https://www.geoportal.nrw/).  

    Bei gegliedertem Gelände kann Kaltluft von Bedeutung für die Ausbreitungsrechnung sein. Hinweise zu Kaltluft werden in einem separaten Punkt gegeben.

     

    Stand: 02.12.2021
  • Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen

    Prinzipiell ist nach TA Luft die Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der Meteorologiedaten Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse (AKS, Ausbreitungsklassenstatistik) möglich, wenn keine nasse Deposition zu berücksichtigen ist und am Standort der Anlage mittlere Windgeschwindigkeiten von weniger als 1,0 m/s im Stundenmittel in weniger als 20 Prozent der Jahresstunden auftreten. Grundlage der AKS bilden mehrjährige Messungen, in der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren.

    Zusätzlich zu den in Nr. 13 Anhang 2 TA Luft genannten Anforderungen zur Verwendung einer Ausbreitungsklassenstatistik gibt es weitere Einschränkungen bei deren Nutzung. So können bei Verwendung einer Ausbreitungsklassenstatistik keine zeitabhängigen Emissionen berücksichtigt werden. Zudem ist nach VDI 3783 Blatt 8 die Mischungsschichthöhe monatsabhängig. Diese saisonale Variation der Mischungsschichthöhe wird im Modell AUSTAL bei Verwendung einer Ausbreitungsklassenzeitreihe (AKT, AKTerm) modellintern berücksichtigt. Bei Verwendung einer Ausbreitungsklassenstatistik kann die Monatsabhängigkeit der Mischungsschichthöhe nicht berücksichtigt werden. In den meisten Fällen wird daher die Verwendung einer Ausbreitungsklassenzeitreihe vorzuziehen sein.

     

    Stand: 24.03.2022
  • Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Schornsteinhöhe

    Alternativ zur Verwendung des seitens des UBA bereitgestellten Programmpakets BESTAL kann die Prüfung auf ausreichende Verdünnung auch mittels standardisierter Ausbreitungsrechnung erfolgen. Dies kann gegebenenfalls auch eine Option sein, falls im Rahmen einer Einzelfallprüfung bei geringen Emissionsmassenströmen außerhalb des Anwendungsbereichs von BESTAL die Schornsteinhöhe für die ausreichende Verdünnung ermittelt werden soll, wobei dann gegebenenfalls weitere Forderungen zu beachten wären..

    Für die Ausbreitungsrechnung nach Nr. 14 Anhang 2 TA Luft werden

    "die in einer Ausbreitungsklassen-Statistik nach Richtlinie VDI 3782 Blatt 6 (Ausgabe April 2017) definierten, ungewichteten Einzelsituationen betrachtet ohne die Ausbreitungsklassen Klug/Manier IV und V."

    Diese Anforderung würde mit einer künstlichen AKS erfüllt, bei der in den Ausbreitungsklassen I bis III/b alle Windrichtungen und alle nach VDI 3782 Blatt 6 zugeordneten Windgeschwindigkeiten jeweils einmal vertreten sind. Allerdings ist zu beachten, dass in der Ausbreitungsrechnung nach Nr. 14 Anhang 2 TA Luft als Quellhöhe nicht die Schornsteinhöhe, sondern die effektive Quellhöhe (Bauhöhe plus Endüberhöhung) anzusetzen ist. Die Endüberhöhung ist gemäß Nr. 7 TA Luft zu ermitteln, beispielsweise mit dem Überhöhungsmodell IBJPluris. Dabei ist für die Schornsteinhöhenbestimmung - abweichend von der sonstigen Ausbreitungsrechnung - der Faktor f für die Bestimmung der Endüberhöhung auf den Wert 1,7 zu setzen. Da die Endüberhöhung auch von den meteorologischen Bedingungen in der Umgebung abhängt, ist für die Berücksichtigung der Überhöhung für jede meteorologische Situation (Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse) eine Ausbreitungsrechnung mit der jeweiligen effektiven Quellhöhe für diese meteorologische Situation erforderlich.

    Anmerkung: Bei der Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe für einen einzelnen, freistehenden Schornstein wäre theoretisch auch eine Beschränkung auf eine Windrichtung ausreichend. Spätestens wenn die Überlagerung von zwei oder mehr Schornsteinen geprüft werden soll, ist auch die Richtung von Bedeutung, da je nach Anströmrichtung die Überlagerung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

    Für die Auswertung ist die höchste Belastung aus allen Situationen heranzuziehen. Da im Modell bei der verwendeten Ausbreitungsklassen-Statistik jede Situation einer Stunde entspricht, ist somit der höchste Stundenmittelwert zu betrachten.

    Um die Anforderungen an die relative statistische Streuung (Nr. 14f) Anhang 2 TA Luft) zu erfüllen, ist eine ausreichend hohe Qualitätsstufe erforderlich.

     

    Stand: 28.02.2022

Letzte Aktualisierungen

11.09.2023: Redaktionelle Anpassung im Bereich "Ausbreitungsrechnung für Stäube"

27.07.2023: Hinweis auf AUSTAL3.2 mit Berücksichtigung der Verdriftung von Niederschlag

03.02.2023: Verweis auf den Fachbericht 138 zur Gebäudeberücksichtigung eingefügt.

02.12.2022: Hinweise zu Ersatzquellenansätzen für die Gebäudeberücksichtigung bei der Ausbreitungsrechnung für Geruch im Anwendungsbereich des diagnostischen Windfeldmodells