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Ausbreitungsrechnung nach TA Luft

Im Rahmen von Anlagengenehmigungen nach TA Luft ist in den meisten Fällen eine Ausbreitungsrechnung erforderlich. Diese dient zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit, z. B. Einhaltung der Immissionswerte. 

Mit Datum 01.12.2021 ist eine neue Fassung der TA Luft in Kraft getreten. Je nach Stoff und Bewertungskriterien ist demnach eine Ausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Zusatzbelastung, Gesamtzusatzbelastung oder Gesamtbelastung durchzuführen.

Anhang 2 der TA Luft enthält Vorgaben zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung. Diese umfassen sowohl die Art des zu verwendenden Modells als auch andere Punkte der Ausbreitungsrechnung wie Meteorologie, Gelände- und Gebäudeberücksichtigung oder Rauhigkeitslänge. Für einzelne Stoffe sind zudem in Anhang 7, 8 und 9 Vorgaben zur Ermittlung der Zusatz-, Gesamtzusatz- und Gesamtbelastung enthalten.

Eine Referenzimplementierung zu Anhang 2 der TA Luft ist das Programm AUSTAL. Mit diesem Programm kann die Immissionsbelastung durch eine oder mehrere Quellen in Form von Jahresmittel-, Stundenmittel- und Tagesmittelwerten der Konzentration und Deposition ermittelt werden.

Eine Referenzimplementierung für die Nr. 14 des Anhang 2 der TA Luft (Schornsteinhöhenbestimmung: ausreichende Verdünnung) liefert das Programmpaket BESTAL.

Mit der neuen TA Luft sind die bisherigen Leitfäden und die VDI-Richtlinie 3783 Blatt 13 (Januar 2010) hinfällig. Sie können möglicherweise in einzelnen Punkten als Erkenntnisquelle dienen, dies muss aber für den jeweiligen Einzelfall geprüft und dargestellt werden. Die Erarbeitung neuer Leitfäden und Empfehlungen nimmt naturgemäß einige Zeit in Anspruch.

Um diese zeitliche Lücke zu füllen, werden einige erste Hinweise auf den folgenden Seiten gegeben. Diese Hinweise werden fortlaufend mit neuen Erkenntnissen überarbeitet und ergänzt. Die vorliegende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.