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Nährstoffeinträge in die Umwelt

Landwirtschaftliche Düngung

 

Für hohe Erträge und eine gute Qualität der Produkte benötigen Kulturpflanzen ausreichend Nährstoffe. Landwirte führen diese Nährstoffe in Form von Mineraldünger und organischen Düngern dem Boden zu. Ein Zuviel an Nährstoffen hat aber zahlreiche negative Wirkungen auf die Umwelt – relevant sind dabei vor allem die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. Die Düngeverordnung und andere Regelungen zu Düngung und Tierhaltung sollen negative Wirkungen von Nährstoffeinträgen auf die Umwelt vermeiden.

Wenn die Stickstoffzufuhr den Bedarf der Pflanzen übersteigt, wird Stickstoff leicht in Form von Nitrat ausgewaschen. Dieses findet sich später zu großen Teilen im Grundwasser und in Gewässern wieder. Vor allem bei der Düngung mit Wirtschaftsdüngern, aber auch bei der Tierhaltung, treten Stickstoff­verluste in Form von schädlichem Ammoniak in die Luft auf. Zur notwendigen Minderung der Ammoniak-Emissionen können moderne Methoden der Gülleausbringung, z.B. mit Schleppschläuchen, einen Beitrag leisten – gleichzeitig wird dadurch weniger Dünger benötigt.

Phosphor-Überschüsse können im Boden – anders als bei Stickstoff – in erheblichen Mengen gespeichert werden. In Gebieten mit intensiver Viehhaltung in NRW sind die meisten Böden hoch oder sehr hoch mit Phosphat versorgt. Eine übermäßige Phosphat-Düngung ist v.a. für Oberflächengewässer problematisch, weil Phosphat-Einträge – z.B. durch Erosion und Eintrag von phosphatreichen Böden – zur Eutrophierung von Bächen, Flüssen und Seen führen. Global gesehen ist Phosphor ein knapper, für die Landwirtschaft nicht ersetzbarer Rohstoff. Eine Anreicherung von Phosphat in bereits hoch versorgten Böden muss daher auch aus Gründen der Ressourceneffizienz vermieden werden.

 

Nährstoffbilanzen und Situation in NRW

Überschüsse von Stickstoff und Phosphor und die damit verbundenen Umweltprobleme treten in Nordrhein-Westfalen vor allem in Gebieten mit hoher Viehdichte auf, weil dort der Anfall von Wirtschaftsdünger oft den Bedarf dafür übersteigt. Bei Stickstoff spielt auch die – im Vergleich zur Mineraldüngung – schwieriger abschätzbare Pflanzen-Verfügbarkeit von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern eine Rolle. Nährstoff-Überschüsse gibt es aber auch in Regionen mit starken Wirtschaftsdüngerimporten, sowie in Gebieten mit einem besonders hohen Anteil an Sonderkulturen (z.B. Gemüsebau).

Der Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer NRW stellt alle drei Jahre detailliert dar, in welchen Landkreisen wie viele Nährstoffe aus Tierhaltung und Biogasanlagen anfallen, welche Mengen organischer Dünger importiert (v.a. aus den Niederlanden) und exportiert werden, und wie überregionale Transporte von Wirtschaftsdüngern zu einer besseren Verteilung und Ausnutzung von Nährstoffen beitragen können. Dazu wertet die Landwirtschaftskammer neben Daten zu Tierhaltung und Pflanzenbau auch die Meldedatenbank für Wirtschaftsdünger aus, in der alle größeren Transporte registriert werden. Das LANUV trägt zum Nährstoffbericht mit einem Kapitel über die Wirkungen von Nährstoffeinträgen auf Wasser, Luft, Klima, Böden und naturnahe Ökosysteme bei.  Die Auswertung anonymisierter betrieblicher Nährstoffvergleiche zeigt, dass es trotz Fortschritten noch großes Verbesserungspotential bei der landwirtschaftlichen Düngung gibt.

In dem Kooperationsprojekt „GROWA+ NRW 2021“ arbeitet das LANUV mit dem Forschungszentrum Jülich, dem Geologischen Dienst NRW, der Landwirtschaftskammer NRW und dem Thünen-Institut zusammen. In dem Projekt werden die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Böden in das Grundwasser regional auflösend berechnet. Dazu wird eine Kette von Modellen verwendet. Berechnet wird auch, wie hoch der Reduktionsbedarf der landwirtschaftlich bedingten N-Bilanzüberschüsse ist und welche Maßnahmen geeignet bzw. erforderlich sind, um die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der Nitratrichtlinie und der Meeresschutzrichtlinie zu erreichen.

Kontrolle des Düngerechts in NRW

Für die Kontrolle des Düngerechts sind in NRW zwei Behörden zuständig:

  • Das LANUV überwacht das Inverkehrbringen von Düngemitteln
  • Der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (DLWK) überwacht die Anwendung von Düngemitteln in der Landwirtschaft.

Bei dieser Kontrolle der Anwendung von Düngemitteln arbeitet der DLWK ebenfalls eng mit dem LANUV zusammen: Während die Vor-Ort-Kontrolle von Düngeverordnung (DüV), Verbringensverordnung (WDüngV) und Wirtschaftsdünger­nachweis­verordnung (WDüngNachwV) sowie die Bearbeitung von Verstößen ausschließlich beim DLWK liegen, ist das LANUV z.B. bei der Betriebsauswahl und der Evaluierung von Vollzugsergebnissen beteiligt. Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach festgelegten regionalen, agrarstrukturellen und einzelbetrieblichen Kriterien ausgewählt: Jeder Betrieb in NRW kann kontrolliert werden – aber wo es erhöhte Umweltbelastungen oder ein höheres Risiko von Verstößen gibt, wird häufiger kontrolliert. Das LANUV wertet anonymisierte Nährstoffvergleiche und Vollzugsergebnisse statistisch aus. Diese Auswertungen sind auch Grundlage für die Weiterentwicklung des Vollzugs.