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Zuständigkeiten
Für den Lärmschutz an der Straße sind i. d. R. der Träger der Straßenbaulast, also z. B. der Bund, die Länder oder die Kommunen zuständig.
Im Bereich des Schienenverkehrs erfolgt die Überwachung des Immissionsschutzes durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit für Fluglärm liegt in NRW beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr, ausführendes Organ sind jedoch die bei den Bezirksregierungen angesiedelten Luftaufsichtsbehörden.
Beschwerden über militärischen Fluglärm können an das Bürgertelefon des Luftwaffenamtes Köln-Wahn (0130-862073) gerichtet werden.