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Zuständigkeiten

Für die Überwachung der Geräuschimmissionen von gewerblichen und industriellen Anlagen sind die Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise sowie der kreisfreien Städte zuständig.

Einige größere industrielle Anlage (z.B. Stahlwerke, Chemiebetriebe) unterliegen jedoch abweichend der Überwachung durch die Bezirksregierungen.

Im Zweifelsfall sollten Beschwerden immer zuerst an die Unteren Immissionsschutzbehörden gerichtet werden, die ggf. bei nicht vorhandener eigener Zuständigkeit direkt den Kontakt mit der Bezirksregierung herstellen werden.

Sofern es sich um Anlagen handelt, die dem Bergrecht unterliegen (z.B. Zechen, Braunkohlentagebaue oder Grubengasanlagen) sind Beschwerden über die Geräuschimmissionen derartiger Anlagen an die dafür landesweit zuständige Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg zu richten.