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Baustellen

Baustellen sind üblicherweise nicht ortsfest und wirken nur über eine begrenzte Zeit ein. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von Baustellen wurde daher ein eigenes Regelwerk, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (VVBaulärmG) herausgegeben.

Als wesentlicher Unterschied im Vergleich zur TA Lärm ist zu nennen, dass die Beurteilungszeit "Nachts" nach der VVBaulärmG die Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr umfasst.

Viele Baumaschinen unterliegen der 32. BImSchV "Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung". In Übernahme von EG-Recht schreibt sie für leistungsstarke Baumaschinen Geräusch-Emissionsgrenzwerte vor, die von neuen Aggregaten nicht überschritten werden dürfen. In der deutschen Umsetzung sind auch Betriebsregelungen enthalten, die konform zur VVBaulärmG den Betrieb von Baumaschinen in ausgewiesenen Wohngebieten auf den Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen beschränken.