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Anforderungen (TA-Lärm)

Die Messung und Beurteilung der Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen erfolgt entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm aus dem Jahr 1998 (TA Lärm), sofern für spezielle Anlagen keine andere Regelung per Gesetz oder Verordnung vorgegeben ist oder Anlagen nicht ausdrücklich vom Geltungsbereich der TA Lärm ausgeschlossen sind.

Werden Geräusche zu Überwachungszwecken messtechnisch erfasst, sind entsprechend der Eichordnung geeichte Geräte einzusetzen.

Der Messort, an welchem die Einwirkungen erfasst werden, liegt grundsätzlich bei existierender Bebauung außen in 0,5 m Abstand vor dem am stärksten vom Lärm betroffenen Fenster, ansonsten am zur Anlage nächsten Rand des Grundstücks. In Sonderfällen (bauliche Verbundenheit, Körperschallübertragung, tieffrequente Geräusche) erfolgt die Messung bei geschlossenen Türen und Fenstern innerhalb der Räume.

Geräuschimmissionen werden durch ihren Beurteilungspegel und ihren Maximalpegel gekennzeichnet.