EG Richtlinie Umgebungslärm (ULR)
Ausführlichen Informationen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in NRW finden Sie bitte auf der vom Umweltministerium und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeinsam betriebenen Webseite www.umgebungslaerm.nrw.de.
Lärmkartierung
Die Lärmkartierung der Runde 3 ist bis zum 30. Juni 2017 durchzuführen. Gegenstand der Kartierung sind alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße) >3 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken >30.000 Zugbewegungen/Jahr, Großflughäfen >50.000 Flugbewegungen/Jahr und alle Ballungsräume >100.000 Einwohner und einer Bevölkerungsdichte >1.000 EW/km². Das LANUV übernahm die Kartierung als Hilfestellung für die Kommunen der Hauptverkehrsstraßen und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume und der Großflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn. Die Ballungsräume kartieren eigenständig. Das Eisenbahn-Bundesamt kartiert die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken auch innerhalb der Ballungsräum.
Lärmkarten und Berichte zu den Betroffenenzahlen in den Kommunen finden Sie bitte im Lärmkartendienst des Umgebungslärmportals des Landes Nordrhein-Westfalen.
Lärmaktionsplanung
Neben der Information der Bevölkerung durch Darstellung der Umgebungslärmbelastung in Karten ist ein weiteres Ziel der EG Richtlinie Umgebungslärm die zukünftige Verbesserung der Lärmsituation durch eine umfängliche Lärmaktionsplanung. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung sollen die Kommunen die Lärmauswirkungen analysieren und bei identifizierten Lärmproblemen Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufstellen, um die Lärmbelastung in den Städten und Gemeinden wirksam und umfassend zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie bitte im Umgebungslärmportal des Landes NRW.
Überblick
- Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Diese Richtlinie sollte bis zum 18. Juli 2004 in allen EG-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein.
- Am 16. Juni 2005 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2005 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Umgebungslärm-Rrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt.
- Am 17. August 2006 wurden die für die erste Stufe geltenden vorläufigen Berechnungsverfahren VBUS, VBUSCH, VBUF und VBUI im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Anfang September 2006 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz als Hilfe zur praktischen Umsetzung LAI-Hinweise zur Kartierung beschlossen.
- Im April 2007 wurde die vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen VBEB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Im August 2007 erfolgte in NRW die Festlegung der Auslösewerte für die Lärmkartierung.
- Im September 2007 hat der LAI die Hinweise zur Lärmaktionsplanung beschlossen.
- In einer Lärmwerkstatt NRW wurden gemeinsam mit allen Akteuren Wege der Umsetzung überlegt.
- In einer Machbarkeitsstudie hat die Landesregierung NRW untersuchen lassen, wie die Kartierung im Land sachgerecht, fristgerecht und kostengünstig umgesetzt werden kann.
- Details der Umsetzung in NRW sind in einem Umsetzungskonzept beschrieben.
Mitgeltende Regelwerke, Papiere von Bedeutung
- Die zu untersuchenden gewerblichen Anlage sind nach Artikel 3a der Richtlinie 2002/49/EG genannt in der Richtlinie 2010/75/EU des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung)
- Die Kommission hat nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2002/49/EG berichtet über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm über bestehende Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf Quellen von Umgebungslärm. - Die Ergebnisse der Untersuchungen über den Umgebungslärm sollen nach der
Richtlinie 90/313/EGW des Rates vom 7.6.1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und an sie verteilt werden. - Für Staaten, welche keine eigenen Berechnungsverfahren eingeführt haben oder die eine andere Berechnungsmethode einführen wollen, hat die Kommission veröffentlicht:
Leitlinien für die geänderten vorläufigen Berechnungsmethoden für Industrie-, Flug-, Straßenverkehrs- und Eisenbahnlärm und diesbezügliche Emissionsdaten - Bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung verweist die ULR auf die
RICHTLINIE 2003/35/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten - Für die Praxis der Umsetzung der ULR hat eine europäische Arbeitsgruppe ein Positionspapier erarbeitet:
Leitfaden zu den Best Practices für die strategische Lärmkartierung und die Zusammenstellung entsprechender Daten zur Lärmexposition
Bürgerbefragung zur Wohnzufriedenheit und Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen in der Stadt Düsseldorf
Im Rahmen der Untersuchung „Betrachtung des Gesamtlärms - eine Hilfe für eine effektive Lärmaktionsplanung? - Untersuchung am Beispiel des Ballungsraums Düsseldorf“ hat das LANUV die Bewohner in ausgewählten Bereichen der Stadt Düsseldorf zu ihrer Zufriedenheit mit ihrer Wohngegend und ihrem persönlichen Empfinden der Verkehrsgeräusche, denen Sie im Alltag ausgesetzt sind, befragt. Dabei wurde auch hinterfragt, ob eine Gesamtlärmberechnung anhand der Richtlinie VDI 3722-2 „Wirkung von Verkehrsgeräuschen - Kenngrößen beim Einwirken mehrerer Quellenarten“ gegenüber der bisherigen Betrachtung nur einzelner Schallquellenarten zusätzliche Erkenntnisse liefern kann. Bei Interesse finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung im Abschlussbericht.