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Beurteilung der Erschütterungseinwirkung

auf Menschen in Gebäuden

Für eine Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen auf Mensch in Gebäuden nach DIN 4150-2 wird aus den bei einer Messung aufgezeichneten Schwinggeschwindigkeiten v(t) die bewertete Schwingstärke KB F(t) berechnet.

Es handelt sich hierbei um eine Art Pegelschrieb der aufgetretenen Schwingstärken, bei dessen Berechnung die frequenzabhängige Fühlkurve des Menschen und ein gleitendes Mittel über den Betrag der Schwinggeschwindigkeiten eingehen.


Abbildung: Aufzeichnung von Erschütterungsimmissionen in der Nachbarschaft einer Schmiede.
Oben: Schwinggeschwindigkeit v(t), in mm/s.
Unten: Bewertete Schwingstärke KB F(t) der gleichen Aufzeichnung.

Dieser gleitende Mittelwert ist die Basis zur Bildung der Beurteilungsgrössen nach DIN 4150 - Teil 2. Das Beurteilungsverfahren zur Klärung, ob belästigende Erschütterungen im Sinne der DIN 4150 - Teil 2 vorliegen, ist dann in mehrere Schritte unterteilt und berücksichtigt

  • den unterschiedlichen Schutzanspruch vor Erschütterungsimmissionen, resultierend aus der Gebietseinordnung (z.B. Wohngebiet oder Gewerbegebiet), ,
  • ob die Erschütterungen nur tagsüber oder auch nachts auftreten, ,
  • die maximal auftretenden Erschütterungen und
  • die Dauer der Erschütterungseinwirkungen. Ende der Auflistung

Darüber hinaus werden einige Sonderregelungen getroffen für Erschütterungsimmissionen verursacht durch

  • seltene Ereignisse (z.B. Gewinnungssprengungen in Steinbrüchen) ,
  • Bautätigkeit ,
  • Verkehr. Ende der Auflistung

Eine erhebliche Belästigungen von Menschen, die sich in Wohnungen oder vergleichbar genutzten Räumen aufhalten, liegt in der Regel nicht vor, wenn die in der Norm genannten Anhaltswerte unterschritten werden.