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Bewertung der Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2) in gesundheitsschädlichen Mengen

Im August 2008 wurde in Mönchengladbach durch einen Kleinbrand in einem Lager für Lacke und Farben die CO 2-Löschanlage ordnungsgemäß ausgelöst. Dabei kam es zu einer massiven Freisetzung des Kohlendioxids (CO 2) in die Umgebung; 107 Personen wurden in Mitleidenschaft gezogen, angefangen von Übelkeit über Atembeschwerden bis hin zur Ohnmacht. Von 19 in Krankenhäuser gebrachten Personen wurden 10 weiter stationär behandelt. Dieses Ereignis zeigte, dass nicht nur Personen im Flutungsbereich der Löschanlage oder dessen unmittelbarer Nähe, sondern auch im weiteren Umfeld in erheblichem Maße gefährdet sein können. Die zum Zeitpunkt der Freisetzung herrschende Windstille und die Ansammlung von CO 2 in einer Bodensenke trugen zu den schwerwiegenden Auswirkungen bei.

Im LANUV NRW wurde dieses Ereignis zum Anlass genommen, Untersuchungen zur Bewertung der Freisetzung von Kohlendioxid in gesundheitsschädlichen Mengen in Auftrag zu geben. Es wurden für sechs Betriebe mit mehr als 3.000 kg CO 2Ausbreitungsbetrachtungen für eine störungsbedingte Freisetzung von CO 2 durchgeführt, bewertet und zusätzliche sicherheitsrelevante Maßnahmen empfohlen. Betrachtet wurden nicht nur CO 2-Löschanlagen sondern auch CO 2-Lagerbehälter im Freien bei verschiedenen Branchen.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich bei realistischerweise anzunehmenden Leckagen an CO 2-Behältern im Freien der Gefahrenradius in aller Regel auf das Betriebsgelände beschränkt. Hingegen kann es bei CO 2-Löschanlagen in Folge der Flutung eines Brandabschnittes bei Verkettung mehrerer Fehler zu einer größeren Freisetzung und damit zu gefährlichen CO 2-Konzentrationen in der Umgebung des betreffenden Betriebes kommen. Solche Freisetzungen sind durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu verhindern. Der Abschlussbericht des Untersuchungsvorhabens zu CO 2- Freisetzungen wird auf der Internetseite des LANUV NRW als Fachbericht 22 zum Download bereitgestellt.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass von der KAS - Kommission für Anlagensicherheit zwischenzeitlich das Merkblatt KAS-15 "Merkblatt des Ausschusses Ereignisauswertung - Empfehlungen der Kommission für Anlagensicherheit zu Errichtung und Betrieb von Kohlendioxid-Löschanlagen in Ergänzung zum Technischen Regelwerk" veröffentlicht wurde. Download unter http://www.kas-bmu.de/publikationen/kas/KAS_15.pdf

Im Juli 2012 kam es erneut zu einer größeren Freisetzung des Löschgases CO2 ins Freie. Ein in der Nähe einschlagender Blitz führte in einem Betrieb in Leverkusen zu einem Überspannungsschaden an der Brandmeldeanlage, was wiederum zur Auslösung der automatischen CO2-Löschanlage führte.

Für die Realisierung eines geeigneten Blitz- und Überspannungsschutzes stehen in ausreichendem Maße Normen und Richtlinien (DIN EN 62305, Teil 1 – 4; VdS 2010; etc.) zur Verfügung. Dem Kap. 7.3 der VdS-Richtlinie ist z. B. zu entnehmen:
„Zum Schutz gegen Zerstörung und ggf. gegen Falschmeldungen sind für alle Gefahrenmeldeanlagen und sicherheitstechnische Anlagen Maßnahmen zum Überspannungsschutz notwendig. Grundsätzlich ist ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich erforderlich. …… Es empfiehlt sich, diese Maßnahmen auch für bestehende sicherheitstechnische Anlagen anzuwenden.“
Dies trifft auf Brandmelde- und Löschanlagen und insbesondere auf so sensible Objekte mit automatischen CO2-Löschanlagen allemal zu. Neben einer adäquaten Konzeption und Errichtung sind regelmäßige Prüfungen und Wartungsarbeiten nicht zu vernachlässigen.