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Informationssystem Stoffe und Anlagen der Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zur Unterstützung der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen bei ihren vielfältigen Aufgaben im Bereich des Immissionsschutzrechtes stehen die EDV-Programme des "Informationssystems Stoffe und Anlagen" (ISA) zur Verfügung.

ISA umfasst folgende Module:

 

Informationssystem Stoffe und Anlagen

Arbeitsstätten Anlagen       
 
Genehmigungsverfahren Störfall-Verordnung Nachbarbeschwerden
Sonstige Verfahren Ereignisdatei Benutzerverwaltung
Genehmigungsdaten 31. und 2. BImSchV IGS und VTU
E-Messberichte VAwS-Anlagen ISA Karte
Überwachungsmodul    
 

ISA bietet u.a. eine umfangreiche Datensammlung zur Überwachung von Anlagen, zur Beurteilung von Stoffen, Hilfen bei der Terminverfolgung, der Erstellung von Texten und zur Auswertung von Daten, d.h. generell zum Vollzug von Vorschriften des Immissionsschutzrechts. Hauptsächlich sind Daten zu genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG erfasst, aber auch zu ausgewählten Anlagenarten nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen.

Die regelmäßig stattfindenden Auswertungen finden Sie an dieser Stelle.

Das System beruht auf einer seit dem Jahre 1988 kontinuierlich entwickelten Sammlung von miteinander verknüpften Anwendungen, die seinerzeit auf der Basis von "Clipper" unter dem Betriebssystem MS-DOS entwickelt wurde.

Grundlage des Systems, welches seit 1994 eingeführt ist, sind die Anwendungen unter dem Betriebssystem UNIX und der Datenbank Ingres. Den Benutzern stehen die Anwendungen am Arbeitsplatz auf PC unter der grafischen Oberfläche MS-Windows und einer Reihe von MS-Windows-Standardanwendungen wie z.B. Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zur Verfügung.

Mit einem weiteren Generationswechsel der Software basiert diese nun auf JAVA-Technologie, so dass die Benutzer keine lokale Installation mehr benötigen, sondern lediglich einen Browser für den Zugriff auf den zentralen Server im LANUV.

Seit dem 01.01.2008 haben im Zuge der Verwaltungsstrukturreform neben den Bezirksregierungen auch die Kreise und kreisfreien Städte Zugriff auf ISA.