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Überwachung von Betriebsbereichen

Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen durch die zuständigen Behörden entsprechend § 16  „Überwachungssystem“ und § 17 „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“ der Störfallverordnung überwacht werden.

Die Überwachung schließt Vor-Ort-Besichtigungen der Betriebsbereiche in regelmäßigen Abständen durch die Überwachungsbehörde mit ein. Hierbei überprüft die Überwachungs-behörde die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die ein Betreiber getroffen hat, um Störfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. 

Dies ist in Nordrhein-Westfalen, abhängig davon wo der betreffende Betriebsbereich liegt, die jeweilige Bezirksregierung (BR Arnsberg, BR Detmold, BR Düsseldorf, BR Köln, BR Münster).

Das LANUV unterstützt die Überwachungsbehörden beispielsweise durch Arbeitshilfen und Teilnahme an Vor-Ort-Besichtigungen in Einzelfällen.

In den Jahren 2011 bis 2013 wurden in NRW die beiden Schwerpunkt-Inspektions-Programme „Galvaniken“ und „Alarmmanagement“ vom LANUV gemeinsam mit den Bezirksregierungen durchgeführt. Hieraus resultieren die beiden folgenden Arbeitshilfen:

Eine weitere Arbeitshilfe für die Überwachung von Betriebsbereichen stellt das EDV-Programm "Safety Management Valuation Programm" dar.

Um eine fundierte Bewertung der Ergebnisse sowie um eine fachlich vernünftige Beantwortung der Fragen in SMVP zu gewährleisten, muss der Anwender oder die Anwenderin über Fachkenntnisse auf dem jeweiligen Gebieten beispielsweise Sicher-heitsmanagementsysteme, Vielstoffanlagen etc. verfügen.

Inhaltliche Anpassungen (wie z. B. die Aufnahme neuer Prüfgebiete oder Fragen) sind im Programm SMVP möglich und können von einer autorisierten Person des LANUV durchgeführt werden.