Arbeitsbereich Anlagensicherheit
NRW erkannte früh die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Anwendung der Störfall-Verordnung. Aus diesem Grunde gründete die Landesregierung 1986 in Essen in der damaligen Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS) die „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“ mit der Hauptaufgabe, Sicherheitsanalysen nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu begutachten und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der heutige, aus Fachgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsbereich Anlagensicherheit des LANUV umfasst die Fachbereiche 74 und 75 mit folgenden branchenspezifischen Zuständigkeiten:
FB 74: Chemie, Mineralölraffination
FB 75: Gefahrstofflagerung und -verladung
Zur Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben hat sich der Arbeitsbereich in verschiedenen Fachthemen vertiefte Kompetenzen angeeignet.
Aufgaben
- Fachliche Beratung der Überwachungs- und Genehmigungsbehörden
- Erstellung von Sachverständigengutachten zu Sicherheitsberichten in Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik
- Erfassung und Auswertung von störfallrelevanten Ereignissen.
- Weiterleitung meldepflichtiger Ereignisse an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Umweltbundesamt (ZEMA)
- Durchführung von Bekanntgabeverfahren für Sachverständigen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- Anerkennung von Lehrgängen für die Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gemäß der 5. BImSchV
- Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen der Anlagensicherheit ( Veranstaltungskalender).
- Mitarbeit in Arbeitskreisen, Ausschüssen und Kommissionen zu Themen der Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik.
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu aktuellen Fragen der Anlagensicherheit in Anlagen/Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung