Arbeitsbereich Anlagensicherheit

NRW erkannte früh die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Anwendung der Störfall-Verordnung. Aus diesem Grunde gründete die Landesregierung 1986 in Essen in der damaligen Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS) die „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“ mit der Hauptaufgabe, Sicherheitsanalysen nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu begutachten und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der heutige, aus Fachgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsbereich Anlagensicherheit des LANUV umfasst die Fachbereiche 74 und 75 mit folgenden branchenspezifischen Zuständigkeiten:

FB 74: Chemie, Mineralölraffination
FB 75: Gefahrstofflagerung und -verladung

Zur Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben hat sich der Arbeitsbereich in verschiedenen Fachthemen vertiefte Kompetenzen angeeignet.

Aufgaben

  1. Fachliche Beratung der Überwachungs- und Genehmigungsbehörden
  2. Erstellung von Sachverständigengutachten zu Sicherheitsberichten in Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
  3. Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik
  4. Erfassung und Auswertung von störfallrelevanten Ereignissen.
  5. Weiterleitung meldepflichtiger Ereignisse an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Umweltbundesamt (ZEMA)
  6. Durchführung von Bekanntgabeverfahren für Sachverständigen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz.
  7. Anerkennung von Lehrgängen für die Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gemäß der 5. BImSchV
  8. Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen der Anlagensicherheit ( Veranstaltungskalender).
  9. Mitarbeit in Arbeitskreisen, Ausschüssen und Kommissionen zu Themen der Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik.
  10. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu aktuellen Fragen der Anlagensicherheit in Anlagen/Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung