© F.Richter/Geologischer Dienst NRW
Sie sind hier: Startseite LANUV » Umwelt » Bodenschutz und Altlasten » Sachverständige und Untersuchungsstellen » Bekanntgabe von Sachverständigen

Bekanntgabe von Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten in NRW

nach §4 der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen (SU-BodAV NRW)

Sachgebiet 1:Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / historische Erkundung
Sachgebiet 2:Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer
Sachgebiet 3:Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
Sachgebiet 4:Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch
Sachgebiet 5:Sanierung
Sachgebiet 6:Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser


Darüber hinaus sind nach §17 Abs.4 LBodSchG auch alle weiteren Sachverständigen anerkannt, die eine Zulassung in einem anderen Bundesland erhalten haben.
Eine Gesamtübersicht der in den Bundesländern zugelassenen bzw. anerkannten Sachverständigen enthält das "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige ReSyMeSa".