Gesetze, Regelwerke und mehr
Der Umgang mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wird bundeseinheitlich rechtlich geregelt durch
- das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 und
- die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 16. Juli 2021 ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.
- die alte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 wurde am 1. August von der neuen Verordnung abgelöst. Für einige Inhalte gibt es noch Übergangslösungen. Darüber hinaus könnte die alte BBodSchV für laufende Genehmigungsverfahren noch von Bedeutung sein.
In Nordrhein-Westfalen gilt ergänzend zu diesen bundeseinheitlichen Regelungen
- das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NW) vom 9. Mai 2000.
Im Rahmen der Zulassung und Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen werden die Anforderungen, Durchführung und Bekanntgabe geregelt durch