Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Liegen schädliche Bodenveränderungen vor, ist über die Notwendigkeit und Art von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu entscheiden. Dabei stehen, je nach Fall, verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung (siehe Übersichtsschema):

  • Dekontaminationsmaßnahmen
    Maßnahmen, die zu einer Beseitigung oder zumindest Verringerung der Schadstoffbelastung des Bodens führen
  • Sicherungsmaßnahmen
    Maßnahmen, die die Ausbreitung von Schadstoffen über die relevanten Wirkungspfade verhindern
  • Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
    Maßnahmen, die in Betracht kommen, wenn Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nicht anwendbar oder zumutbar sind

Als Maßnahmen bei großflächigen schädlichen Bodenveränderungen kommen derzeit, oftmals aus Verhältnismäßigkeitsgründen, nur Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen in Frage. Dabei kommen auch sog. "Neue Maßnahmenkonzepte" in Betracht, bei denen eine Gefahrenabwehr u. a. durch Immobilisierung von Schwermetallen mittels verschiedener Bodenzusätze versucht wird.

Zur sachgerechten Gefahrenbeurteilung und -abwehr von schädlichen stofflichen Bodenveränderungen auf landwirtschaftlich genutzten Böden hat das Landesumweltamt zur Unterstützung insbesondere der Unteren Bodenschutzbehörden und der landwirtschaftlichen Fachbehörden Handlungsempfehlungen erarbeiten lassen. Die Empfehlungen wurden als LUA Merkblatt Band 55 veröffentlicht.