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Stand der Altlastenbearbeitung in NRW

Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen führen Kataster der erhobenen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und schreiben diese fort. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW führt auf Basis der Angaben der Kreise und kreisfreien Städte eine landesweite Datei über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen (FIS AlBo).

In den Jahren 2016 /2017 wurde im Auftrag des Umweltministeriums (MULNV) eine Bestandsaufnahme der Altlastenkataster bei den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW durchgeführt. Als ein Fazit dieser Bestandaufnahme wurde in einem Folgeprojekt im Auftrag des MULNV konkretisiert, welche Erkenntnisse vorliegen müssen, um Flächen als altlastverdächtig, Altlasten oder sanierte Flächen einzustufen. Einen Überblick geben insbesondere die Abbildungen 9, 10 und 11 des Berichts (Prüfschritte und Statuskategorien) sowie Tabelle 2 (Zuordnung zu FIS AlBo).

Der Stand der Altlastenbearbeitung in Nordrhein-Westfalen wird durch das LANUV veröffentlicht. Nachfolgend ist der aktuelle Stand (Juni 2021) der Erfassung, der Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen sowie der Stand (2014) des Einsatzes von Sanierungsverfahren in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Außerdem werden die Kennzahlen beschrieben, die durch das Land Nordrhein-Westfalen jährlich an den Bund für die bundesweite Altlastenstatistik übermittelt werden.

Stand der Altlasten-Erfassung in NRW

Bis Juni 2021 wurden dem LANUV durch die Kreisordnungsbehörden 83.279 Flächen (31.373 Altablagerungen und 51.906 Altstandorte) gemeldet. Darin enthalten sind auch Flächen, die im Rahmen einer flächendeckenden Erhebung als Altablagerung oder Altstandort identifiziert und noch nicht hinsichtlich des „Altlastenverdachts“ bewertet wurden. Weitere Bestandteile dieser Zahl sind Flächen, die als altlastverdächtig eingestuft wurden sowie bereits untersuchte oder sanierte Flächen.

Die zeitliche Entwicklung der erfassten Altablagerungen und Altstandorten von 1985 bis 2021 ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abb. 1: Entwicklung der Erfassung von Altlablagerungen und Altstandorten von 1985 - 2021

In Abbildung 1 ist dargestellt, wie sich die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten in den vergangenen Jahren in NRW entwickelt hat. Beachtenswert ist, dass seit Beginn der systematischen Erfassung von Altstandorten Anfang der 1990er deren relativer Anteil und somit deren Bedeutung kontinuierlich angestiegen sind.

Der Vergleich der aktuellen Daten aus dem Jahr 2021 mit den Daten aus den vorhergehenden Jahren zeigt, dass es erstmals zu einer Abnahme der erfassten Flächen und auch zu einer Verschiebung zwischen den einzelnen Flächenkategorien gekommen ist (vgl. auch Tabelle 1). Dies ist dadurch zu erklären, dass einige UBBen vom Land NRW geförderte, umfangreiche Überarbeitungen der Kataster durchgeführt und gemäß der Handlungsempfehlung des Landes ihre Kataster u.a. um nicht relevante Importdaten aus Vorläufersystemen bereinigt sowie Nachbewertungen bislang nicht bewerteter Altablagerungen und Altstandorte durchgeführt haben. Zusätzlich wurden durch die Konkretisierung der Definitionen des Status der Flächen und der daraus resultierenden Überarbeitung der Kataster teilweise erhebliche Verschiebungen der Fallzahlen von einem Status in einen anderen Status durchgeführt. Da die Projekte zur Überarbeitung der Kataster noch nicht abgeschlossen sind, können sich solche Abweichungen in den nächsten Jahren noch deutlicher zeigen. Die zusammengestellten Daten sind daher als aktueller Arbeitsstand zu verstehen, der sich in den kommenden Jahren durch Bereinigungen und Aktualisierungen der Kataster noch verändern wird.

Gefährdungsabschätzung und Sanierung

Der bis Juni 2021 ermittelte Stand der Altlastenbearbeitung in Nordrhein-Westfalen ist in Tabelle 1 wiedergegeben.

 

2006

2008

2010

2012

2014

2017

2019

2021

Erfasste Flächen

55.764

63.313

75.370

81.825

84.841

96.352

97.320

83.279

davon Altablagerungen

21.313

27.199

30.493

33.397

31.667

33.364

33.402

31.373

davon Altstandorte

34.451

36.114

44.877

48.428

53.174

62.988

63.918

51.906

Noch nicht zugeordnete bzw. bewertete Flächen

 

 

 

 

29.769

30.998

32.567

20.818

Altlastverdächtige Flächen

 

 

 

 

25.292

29.641

27.328

28.082

Gefährdungsabschätzungen
(abgeschlossen und laufend)

14.540

17.614

17.969

22.414

24.762

26.530

28.016

24.956

Sanierungen
(abgeschlossen und laufend)

5.319

6.070

6.138

6.766

7.201

7.821

8.754

8.578

 

In Tabelle 1 werden auch Flächen aufgeführt, die von den unteren Bodenschutzbehörden zu irgendeinem Zeitpunkt, unabhängig vom aktuellen Bearbeitungsstand, identifiziert wurden. In diesen Zahlen sind somit auch Flächen enthalten, die im Rahmen einer flächendeckenden Erhebung als Altlablagerung und Altstandort identifiziert und noch nicht hinsichtlich des "Altlastenverdachts" bewertet wurden (Status: "noch nicht zugeordnete bzw. bewertete Flächen"). Bei den angegebenen Gefährdungsabschätzungen handelt es sich um diejenigen Fälle, bei denen über die Erfassungsbewertung hinaus orientierende Untersuchungen und, bei Bestätigung des Gefahrenverdachtes, Detailuntersuchungen für eine abschließende Gefahrenbeurteilung begonnen oder abgeschlossen wurden.

Weitergehende Informationen zum Stand der Altlastenbearbeitung in NRW finden sich im Bericht an den Umweltausschuss des Landtages vom 01.12.2021.

Bundesweite Kennzahlen zur Altlastenstatistik

Von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) werden jährlich die bundesweiten Altlastenstatistiken in einem Bericht veröffentlicht. Seit 2020 werden nachfolgend definierte Kennzahlen an die LABO gemeldet:

  • Altlastverdächtige Flächen (2021: 28.082 Altablagerungen und Altstandorte)
    NRW-Definition: Es handelt sich um Flächen, für die eine Ermittlung des Sachverhalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten gemäß §9 BBodSchG erforderlich ist. Es handelt sich somit um Flächen mit Erfordernis oder in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU). Darunter fallen in NRW keine Flächen, bei denen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit zwar Anhaltspunkte vorliegen, jedoch aufgrund der derzeitigen Nutzung kein aktueller Untersuchungsbedarf gesehen wird. Diese Flächen werden in NRW unter der Kategorie „Kein Handlungsbedarf bei derzeitiger Nutzung“ geführt.
  • Gefahrenverdacht abzuklären (2021: 28.982 Altablagerungen und Altstandorte)
    Definition: Es handelt sich um Flächen, für die eine Ermittlung des Sachverhalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten gemäß § 9 BBodSchG erforderlich ist (Flächen mit Erfordernis oder in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU)).
    NRW versteht darunter die Anzahl der altlastverdächtigen Flächen
  • Gefahrenverdacht ausgeräumt (2021: 13.433 Altablagerungen und Altstandorte)
    Definition: Es handelt sich um Flächen, bei denen der Gefahrenverdacht in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU) ausgeräumt werden konnte. Gemäß abschließender Bewertung durch die Behörde geht von der Fläche keine Gefahr für ein Schutzgut bei der aktuellen oder planungsrechtlich zulässigen Nutzung aus. Die Bearbeitung durch die Behörde ist insoweit für diese Nutzung abgeschlossen. Bei Änderung der Nutzung kann eine Neubewertung erforderlich werden.
  • Altlasten (2021: 3.090 Altablagerungen und Altstandorte)
    Definition: Als Altlasten werden alle Flächen gemäß § 2 Abs. 5 BBodSchG gezählt, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde grundsätzlich Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, diese noch nicht abgeschlossen sind, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufrechterhalten werden müssen oder Sanierungsmaßnahmen unverhältnismäßig sind. In NRW fallen darunter auch Altlasten mit dauerhafter Beschränkung bzw. Überwachung.
  • Sanierung abgeschlossen (2021: 7.980 Altablagerungen und Altstandorte) Definition: Dieser Kennzahl sind alle Flächen zuzuordnen, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 7 BBodSchG durchgeführt worden sind. Die Gefahr wurde abgewehrt. In NRW fallen darunter sowohl vollständig dekontaminierte als auch gesichert oder teilweise dekontaminierte Flächen, die beispielsweise für eine bestimmte Nutzung saniert wurden.

Einsatz von Sanierungsverfahren und MNA-Konzepten

Für die Sanierung von Altlasten und anderen Bodenbelastungen können Sicherungs- und Dekontaminationsverfahren sowie Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens eingesetzt werden. Dekontaminationsverfahren sind technische Verfahren zur Beseitigung, Umwandlung oder Verringerung von umweltgefährdenden Stoffen in den Umweltmedien Boden, Wasser und Bodenluft. Diese Verfahren lassen sich nach dem Ort ihres Einsatzes unterscheiden; man spricht von In-situ-, On-site- und Off-site-Verfahren.

Bei den In-situ-Verfahren handelt es sich um Verfahren, mit deren Hilfe die im Untergrund befindlichen Stoffe ohne ein Bewegen des Bodens oder ein Heben des Grundwassers biologisch, physikalisch oder chemisch behandelt werden, um sie aus dem Boden oder dem Grundwasser zu entfernen, in unschädliche Stoffe umzuwandeln oder deren Ausbreitung zu verhindern.
Bei den On-site-Verfahren wird der kontaminierte Boden aufgenommen, an Ort und Stelle mit geeigneten technischen Verfahren behandelt und anschließend wieder eingebaut. Diese Art der Sanierung erfolgt in mobilen Anlagen.
Bei der Off-site-Behandlung werden verunreinigte Böden in zentralen, vom Anfallort entfernten, stationären Anlagen behandelt. Diese Anlagen sind für die Behandlung von verunreinigten Böden unterschiedlichen Ursprungs (Altlasten, sonstige Bodenverunreinigungen) bestimmt.

Der Erhebungsstand der Anwendung von Sanierungsverfahren (überwiegend On-site- und Off-site-Verfahren) in Nordrhein-Westfalen bezieht sich auf den 15.02.2014. Bis Anfang 2014 wurden 9.190 technische Maßnahmen in 7.201 Sanierungsfällen eingesetzt. Die Anwendungshäufigkeit der einzelnen Sanierungsverfahren stellt sich wie folgt dar: Bautechnische Einschließungsverfahren (Sicherungsverfahren) haben einen Anteil von 32,4 % an den eingesetzten Sanierungstechniken (bzw. 41,3 % bezogen auf die Sanierungsfälle), während die klassischen Dekontaminationsverfahren für den Boden (thermische, mikrobiologische und Waschverfahren zu 5,0 % (6,4 % bezogen auf die Sanierungsfälle) eingesetzt wurden. Mit einem Anteil von ca. 41,4 % an den Sanierungsverfahren wurde (Boden-) Material extern auf Deponien abgelagert. Damit haben in 52,8 % der Sanierungsfälle externe Umlagerungen stattgefunden. Somit stellt die externe Ablagerung den größten Anteil der technischen Maßnahmen bei Altlastensanierungen dar.

Pump-and-treat-Maßnahmen zur Grundwassersanierung wurden mit einem Anteil von 7,7 % eingesetzt, während innovative Sanierungsverfahren in der gesättigten Zone einem Anteil von 1,1 % an den eingesetzten Sanierungstechniken ausmachen. Bezogen auf die Sanierungsfälle haben in 11,2 % aller sanierten und in Sanierung befindlichen Altlasten Maßnahmen in der gesättigten Zone stattgefunden. Pneumatische Maßnahmen (Bodenluft, Deponiegas) haben einen Anteil von 11,9 % an den Sanierungsfällen.