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Sanierung

Hat die abschließende Gefahrenbeurteilung im Rahmen der Gefährdungsabschätzung ergeben, daß Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, erfolgt die Sanierung in drei Schritten:

Sanierungsuntersuchung

Ziel der Sanierungsuntersuchung ist die einzelfallbezogene Ermittlung eines technisch geeigneten, rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Konzeptvorschlages für wirksame Maßnahmen zur Abwehr der von der einzelnen Altlast ausgehenden Gefahren.

Die Sanierungsuntersuchung umfaßt nachfolgende Aufgaben:

  • Grundlagenermittlung
  • ergänzende Standortuntersuchungen
  • Machbarkeitsstudie
  • Erarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsziele
  • Festlegung von Sanierungszonen
  • Auswahl geeigneter Sanierungstechniken/-verfahren
  • Erarbeitung von Sanierungsszenarien
  • fachliche Bewertung der Sanierungsszenarien
  • Kostenschätzung
  • Nutzen-Kosten-Untersuchung
  • Sanierungsvorschlag
  • Entscheidung der zuständigen Behörde über das Sanierungsziel und die durchzuführenden Maßnahmen
  • Ausarbeitung des Planungskonzeptes (Maßnahmenkonzeptes)

Sanierungsplan

Der Sanierungsplan ist eine prüffähige Darstellung der Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet sind, dauerhaft Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit zu vermeiden.

Im Sanierungsplan sind darzustellen:

  • die Ausgangslage
  • die durchzuführenden Maßnahmen, Nachweis ihrer Eignung und Auswirkungen auf die Umwelt
  • die Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen
  • die Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung
  • ein Zeitplan
  • die voraussichtlichen Kosten
  • die erforderlichen Zulassungen

Nach § 13 BBodSchG kann die zuständige Behörde vom Verpflichteten die Vorlage eines Sanierungsplanes verlangen. Die zuständige Behörde kann den Sanierungsplan für verbindlich erklären. Ein für verbindlich erklärter Sanierungsplan hat Konzentrationswirkung, d. h., er schließt andere behördliche Entscheidungen mit ein, soweit sie im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde ergangen sind.

Sanierung

Maßnahmen zur Abwehr und Beherrschung von gefährlichen Umweltauswirkungen aus Altlasten können eingeteilt werden in

  • Sanierungsmaßnahmen
    • Dekontaminationsmaßnahmen
    • Sicherungsmaßnahmen
    • Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens

  • Sonstige Maßnahmen (z.B. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen)

Dekontaminationsverfahren

Dekontaminationsverfahrensind nach dem BBodSchG Verfahren zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe. Es handelt sich um technische Verfahren zur Beseitigung, Umwandlung oder Verringerung von umweltgefährdenden Stoffen in den Umweltmedien Boden, Wasser und Bodenluft. Diese Verfahren lassen sich nach dem Ort ihres Einsatzes unterscheiden; man spricht von In-situ-, On-site- und Off-site-Verfahren. Auskofferung zählt im Sinne des BBodSchG auch zur Dekontamination.

  • Bei den In-situ-Verfahren werden die im Boden der ungesättigten oder gesättigten Zone oder im Grundwasser befindlichen Schadstoffe behandelt, ohne die Bodenmassen zu bewegen oder das Grundwasser zu heben.
  • Bei den On-site-Verfahren wird der kontaminierte Boden aufgenommen, an Ort und Stelle mit geeigneten technischen Verfahren behandelt und anschließend wieder eingebaut. Diese Art der Sanierung erfolgt in mobilen Anlagen.
  • Bei der Off-site-Behandlung werden verunreinigte Böden in zentralen, vom Anfallort entfernten, stationären Anlagen behandelt, die für die Behandlung von verunreinigten Böden unterschiedlichen Ursprungs (Altlasten, sonstige Bodenverunreinigungen) bestimmt sind.

Sicherungsverfahren

Sicherungsverfahren sollen eine Ausbreitung von Schadstoffen aus der betreffenden Altlast (Emission) zum Schutzgut (Immission) verhindern.

Sicherungsmaßnahmen sind

  • bautechnische Einkapselungs- oder Einschließungsmaßnahmen
  • hydraulische und pneumatische Sicherungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Einschränkung der Mobilität der Schadstoffe (Immobilisierung)