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Wertstoffverwertung und Abfallbehandlung

Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und sonstige Abfälle mit organischen Inhaltsstoffen, die Deponiegas freisetzen können, dürfen nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Sie sind daher vorzubehandeln.

Die mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsverfahren bieten neben der Müllverbrennung eine weitere Möglichkeit, Siedlungsabfäll so vorzubehandeln, dass die nicht verwertbaren Reste umweltgerecht abgelagert werden können.

Eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage besteht immer aus einer Kombination verschiedener Verfahrensschritte. Die Zusammensetzung der Eingangsstoffe und die Verwertungsmöglichkeiten der Endprodukte führen zu unterschiedlichen Konzepten der mechanischen Abfallaufbereitung und der biologischen Behandlung. Die Anforderungen an die Abluftqualität einer Anlage wurden in der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen 30. BImSchV konkretisiert.

Durch die mechanische Aufbereitung werden Metalle, Holz, Störstoffe und die heizwertreiche Fraktion (vorwiegend Kunststoffe), aussortiert. Aus der heizwertreichen Fraktion kann durch eine weitergehenden Behandlung ein Ersatzbrennstoff für den Einsatz in Kohlekraftwerken oder in der Zementindustrie hergestellt werden.

 


Bild: Förderbänder mit der abgetrennten heizwertreichen Fraktion in einer MBA

 

Neben den mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) werden in Nordrhein-Westfalen auch Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlagen (WSAA) betrieben, die zusätzlich zu den mechanischen Aggregaten eine biologische Stufe zur Behandlung einer Teilfraktion aufweisen. Im Unterschied zu einer MBA wird hier die biologische Stufe in erster Linie zur Trocknung eingesetzt, wodurch ein für die Verbrennung idealer Heizwert sowie eine Mengenreduzierung und Stabilisierung erreicht wird. Das getrocknete Material aus der biologischen Stufe wird in einer MVA verbrannt. Diese Anlagen sind von der Systematik her mechanische Behandlungsanlagen (M  A).

In NRW sind vier MBA-Anlagen und drei MA-Anlagen mit biologischer Stufe in Betrieb (Stand 10/2005).