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Mitverbrennung von Abfällen

Neben den Abfallverbrennungsanlagen tragen auch Kraftwerke und energieintensive Produktionsanlagen wie Zement- und Kalkwerke dazu bei, Abfälle energetisch zu nutzen. Insbesondere heizwertreiche Abfälle wie Altreifen, Altholz und aus Abfällen gewonnene Sekundärbrennstoffe stehen im Blickpunkt der Anlagenbetreiber, da diese Kostenvorteile gegenüber der Nutzung von Primärbrennstoffen (Kohle, Öl, Gas) bieten können.

Die für eine Mitverbrennung von Abfällen in Betracht kommenden Anlagen sind in der Regel nicht für die Verbrennung von Abfällen sondern von Primärbrennstoffen konzipiert worden. Im Vergleich zu Primärbrennstoffen können Abfälle deutlich mehr Schadstoffe enthalten. Die besonderen Vorkehrungen, die deshalb getroffen werden müssen, um die energetische Verwertung von Abfällen ohne nachteilige Wirkungen auf die Umwelt zu ermöglichen, sind in den für die Produktionsanlagen geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt.

Aus diesem Grunde wurden mit der letzten Novellierung der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung auch die Anforderungen an Anlagen zur Mitverbrennung von Abfällen geregelt. Somit werden nunmehr für die Abfallverbrennung als Beseitigung und die Mitverbrennung von Abfällen als energetische Verwertung vergleichbare Anforderungen an die Anlagentechnik und die Schadstoffbegrenzung gestellt.

 

Weitere Informationen sind recherchierbar in AIDA - Informationsplattform Abfall in NRW.