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Kompostierung und Vergärung

In biologischen Abfallbehandlungsanlagen erfolgt eine mikrobielle Umsetzung von organischen Abfällen. Hierbei wird unterschieden in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen.


Bild: Kompostaufbereitung



Die mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen sind aufgrund ihrer abweichenden Verfahrensweise gesondert aufgeführt.

Bei der Kompostierung werden Gerüche, Staub und Bioaerosole (Keime) freigesetzt. Zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen enthält der spezielle Teil der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)" Mindestanforderungen an den Bau und Betrieb von Kompostierungsanlagen.

Da einige Anforderungen unterschiedliche Interpretationen oder Spielräume zulassen, hat das Umweltministerium einen konkretisierenden "Erlass zur Umsetzung der T A Luft bei Kompostierungsanlagen in Nordrhein-Westfalen für die Landesbehörden verbindlich eingeführt.

Als wesentlicher Bestandteil definiert der Erlass den atypischen Einzelfall, bei dem von einer geschlossenen Bauausführung zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Forderungen abgewichen werden kann.

 

 

 

Vergärungsanlagen

In der Abfallbehandlung werden Vergärungsanlagen für die biochemische Umsetzung von Bioabfällen sowie Speise- und Fettresten eingesetzt. Nach dem Anmaischen werden unter Ausschluss von Sauerstoff die organischen Substanzen durch anaerobe Bakterien zu Kohlendioxid und Methan abgebaut. Das Biogas wird gefasst und mit seinem hohen Methangehalt (50 - 80 %) in Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.


Bild: Abfallvergärungsanlage mit Abluftbehandlung (Biofilter)



Vergärungsrückstände finden als Düngemittel Verwendung, sie können aber auch nach einer Entwässerung mittels Zentrifuge oder Presse durch eine Nachrotte zu Kompost weiterverarbeitet werden.