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Arbeitshilfe zur Ermittlung von Auslöseschwellen nach § 12 (1) Deponieverordnung

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-  und Verbraucherschutz NRW wurde durch die Bezirksregierungen und das LANUV ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Auslöseschwellen erarbeitet, das im Regelfall bei der Festlegung von Auslöseschwellen für Deponien zum Einsatz kommen soll. Das LANUV hat zur Erleichterung der Umsetzung ein Berechnungstool als Excel-Datei entwickelt, das auf diesem Verfahren beruht.

In Sonderfällen ist das Berechnungsverfahren nicht geeignet und muss durch eine für den Einzelfall zu bestimmende Methodik ersetzt werden. Die Anwendung des Verfahrens und der Umfang der Parameter sind im Einzelfall von der zuständigen Genehmigungsbehörde festzulegen.

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