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Branchenprogramme

Das Bundesimmissionsschutzgesetz enthält in § 5 Abs. 1 Nr. 3 als Betreiberpflicht das Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsgebot in genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Bundesländer prüfen mit sogenannten Branchenprogrammen die Einhaltung dieser Betreiberpflichten. In den Programmen werden flächendeckende Bestandsaufnahmen der Abfallsituation der betrachteten Branchen gemacht und Empfehlungen sowie Hilfestellungen zum effizienten Einsatz von Wasser, Energie und Rohstoffen gegeben. In NRW wurden auf der Grundlage eines Handlungs- und Rahmenkonzeptes bereits Branchenprogramme erstellt für:

  • Eisen-, Stahl- und Tempergießereien .
  • Anlagen zur Herstellung von Chlor .
  • Lackieranlagen .
  • Lösemitteldestillationsanlagen .
  • Aluminium-Sekundärhütten .

Sie können beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils aktuellen Fassung bezogen werden. Derzeit ist das besonders umfangreiche Branchenprogramm Chemieanlage in Arbeit. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende des Jahres 2002 vor.