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Methodensammlung und Vollzugshilfen

Grundlage jeder qualitativ hochwertigen Abfalluntersuchung ist die Probennahme und die Probenvorbereitung. In diesen Teilbereichen gemachte Fehler führen zu Fehlbeurteilungen und sind durch die Analytik nicht auszugleichen. Dennoch müssen auch für die Auswahl von Analysenverfahren Randbedingungen zwingend eingehalten werden, um zu qualitativ hochwertigen Untersuchungsergebnissen mit großer Aussagekraft zu gelangen.

Für die Untersuchung von Abfällen ist die Anwendung von Konventionsmethoden, die hohen analytisch- chemischen Qualitätsansprüchen genügen, unerlässlich. Anzuwendende Arbeitsvorschriften müssen ein hohes Maß an Selektivität im zu erwartenden Konzentrationsbereich aufweisen, um eine quasi matrixunabhängige Bestimmung der Messgröße zu ermöglichen. Die Analysenmethoden sollten konventionell richtige Messergebnisse zur Bestimmung eines Parameters mit ausreichender Genauigkeit liefern. Diese analytisch-chemischen Qualitätsansprüche werden i.d.R. nur von Arbeitsvorschriften erfüllt, die für dieses Material ( z. B. festen Abfall) erarbeitet wurden. Im LUA - Merkblatt Nr. 38 "Analysenverfahren und Parameter zur Untersuchung von Abfällen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen" sind Untersuchungsmethoden zitiert die in NRW eingeführt sind. Störungen und Matrixeffekte haben i.d.R. einen entscheidenden Einfluss auf die Analysenergebnisse und sind häufig der Grund für systematische Fehler, da sich die Matrix Abfall über einen sehr breiten Bereich erstreckt. Beispielhaft zu nennen sind hier u.a.:

  • mineralischen Baustoffe mit oder ohne schädlichen Veränderungen, ,
  • humusreiche Bodenmaterialien (Bodenaushub), ,
  • Rückstände aus Kammerfilterpressen, ,
  • Shredderleichtfraktionen, ,
  • Holzabfälle, ,
  • sowie Siedlungsabfälle. .

 

Sachgerechte Entscheidungen setzen voraus, dass diese Ergebnisse verlässlich ermittelt werden. Zu diesem Zwecke werden in den entsprechenden Regelwerken im allgemeinen Untersuchungsverfahren vorgeschrieben. In bestimmten Teilbereichen verläuft die Fortschreibung der gesetzlichen Regelungen jedoch weniger schnell als die Fortentwicklung der Untersuchungsverfahren. Es kommt daher vor, dass für die Bestimmung ein und desselben Parameters je nach Rechtsbereich im schlimmsten Falle mehrere, unterschiedliche und auch nicht vergleichbare Verfahren in den gesetzlichen Regelwerken zitiert werden.

Vielfach müssen von den Untersuchungsstellen (Laboratorien) veraltete Analysenverfahren vorgehalten werden, da diese in Rechtsvorschriften vor langer Zeit festgelegt wurden. Dies verursacht nicht nur unnötige Kosten, sondern bedeutet für die Untersuchungsstellen zudem einen höheren Aufwand bei der Qualitätssicherung und Akkreditierung.

Ziel dieser LAGA-Methodensammlung ist es, durch Vereinheitlichung der Vorgaben für die Abfalluntersuchung letztendlich einen Beitrag zur Deregulierung von abfallrechtlichen Vorschriften durch Methoden-Harmonisierung zu leisten.