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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) geregelt. Die VVA baut auf dem Basler Übereinkommen sowie dem Beschluss C(2001)107/Endgültig des OECD-Rates über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung auf und setzt diese in unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht um. In der VVA, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, werden die Verfahren, Bedingungen und Anforderungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen festgelegt, einschließlich der Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten. Ergänzende Regelungen für Deutschland sind im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) enthalten.

In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen

für die Genehmigung (Notifizierung) von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen zuständig. Diese sind nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Behörden am Versandort (Exportstaat) und am Bestimmungsort (Importstaat) schriftlich zugestimmt haben. Für die Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständig.

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, jährlich Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung an das Sekretariat des Basler Übereinkommens und an die Europäische Kommission zu berichten. Diese Berichte werden von der Anlaufstelle Basler Übereinkommen im Umweltbundesamt (UBA) erstellt. Auf der Grundlage der von der Anlaufstelle Basler Übereinkommen gebündelten und entsprechend aufbereiteten Daten erfolgt auch die Darstellung der grenzüberschreitenden Verbringung von und nach Deutschland im Rahmen der Umweltstatistiken.

Für Nordrhein-Westfalen führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die Notifizierungsdaten der Bezirksregierungen zu den grenzüberschreitend verbrachten Abfällen zusammen und meldet diese an das Umweltbundesamt.

Die Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach und aus Nordrhein-Westfalen für das Berichtsjahr 2021 werden erstmalig als LANUV-Fachbericht veröffentlicht.

Ziel des Berichtes ist eine umfassende und transparente Darstellung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach und aus Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 sowie der Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren.

Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen für die Berichtsjahre bis 2020 wurden vom Umweltministerium veröffentlicht und sind auf dessen Internetseite zu finden: