Zugelassene Sachverständige
- Gutachter, die durch die DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle zugelassen sind (www.dakks.de).
- Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen nach den §§ 9, 10 oder 18 Umweltauditgesetz (UAG) mit Zulassung für die Tätigkeit ,,Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung" nach Anhang I Abschnitt E Abteilung 38 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, die durch die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH zugelassen sind (www.dau-bonn-gmbh.de).
- Öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung (GewO); Bestellung erfolgt durch die IHKn (https://svv.ihk.de).
- Sachverständige, die an einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen sind, ihre Tätigkeit im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben und ihre Berufsqualifikation vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend §§ 13a und 13b GewO haben nachprüfen lassen.