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Zugelassene Sachverständige

  • Gutachter, die durch die DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle zugelassen sind (www.dakks.de).
  • Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen nach den §§ 9, 10 oder 18 Umweltauditgesetz (UAG) mit Zulassung für die Tätigkeit ,,Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung" nach Anhang I Abschnitt E Abteilung 38 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, die durch die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH zugelassen sind (www.dau-bonn-gmbh.de).
  • Öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung (GewO); Bestellung erfolgt durch die IHKn (https://svv.ihk.de).
  • Sachverständige, die an einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt­schaftsraum niedergelassen sind, ihre Tätigkeit im Inland nur vorüber­gehend und gelegentlich ausüben und ihre Berufsqualifikation vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend §§ 13a und 13b GewO haben nachprüfen lassen.