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Gipsabfälle

Baustoffe auf Gipsbasis findet man in fast jedem Gebäude. Insbesondere Gips­platten werden seit vielen Jahren im Trockenbau verwendet. Gips ist ein hochwertiger Rohstoff, der aufbereitet und so immer wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden kann.

Gipsplatten werden in Gebäuden für den Innenausbau vielfältig eingesetzt, z.B. als Wand- und Decken­systeme (Raumaufteilung, Akustik, Brandschutz, Renovierung) oder als Fertigteile.

Je nach Verwendungs­zweck unterscheiden sie sich leicht in ihrer Materialzusammensetzung, bestehen aber in der Regel aus ca. 94 % Gips, einer Karton­ummantelung (etwa 3,5 %), und geringen Anteilen weiterer Zusätze wie z.B. Klebstoffen.

Recyclingfähige Gipsabfälle fallen bei Neubauten als Verschnitt oder bei Sanierungs- bzw. Abbrucharbeiten als separate Fraktion der Bauabfälle an.

Für Gipsplatten aus dem Rückbau ist in der Regel der Abfallschlüssel „17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis“ zu verwenden. Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling ist die sortenreine Erfassung des Abfalls.

Nach der Gewerbeabfallverordnung besteht die Pflicht, Gipsabfälle bereits an der Baustelle separat zu erfassen und einer möglichst hochwertigen Entsorgung zuzuführen.

Durch die Verwendung von Recyclinggips und die Zuführung von Gipsabfällen zu geeigneten Verwertungsanlagen können wertvolle natürliche Ressourcen und Deponie­kapazitäten geschont werden.

Noch spielt der Einsatz von Recycling-Gips eine untergeordnete Rolle. Doch wenn als Folge der Energiewende zukünftig weniger Kohlekraftwerke betrieben werden und damit auch weniger REA-Gips anfällt, wird die Bedarf an Gips aus anderen Quellen deutlich zunehmen.

Recyclinganlagen für Gipsabfälle in NRW

In NRW stehen derzeit die folgenden Recyclinganlagen für Gipsplatten zur Verfügung:

 
   
 

Die Annahmebedingungen sind jeweils beim Anlagenbetreiber zu erfragen.