Übersicht der Hersteller- und Händlerpflichten durch die neue Kennzeichnungsverordnung (EU) 2019/2015
Außerdem ist dabei zu bedenken, dass die EU-Kommission keine rechtsverbindlichen Aussagen trifft. Diese können nur durch Gerichte formuliert werden.
Bereits vor dem 01.05.2021 in Verkehr gebrachte Modelle:
Keine Pflicht für neue, reskalierte Label, wenn:
Neu inverkehrgebrachte Modelle ab 01.05.2021
Voraussetzung:
Achtung:
Das neue, reskalierte Label darf erst ab dem 01.09.2021 im Handel gezeigt werden!
Alle Modelle die als „Lichtquelle definiert sind:
Eintragungspflicht von modellbezogenen Informationen in die europäische Produktdatenbank EPREL
Alle Modelle die als „Lichtquelle" definiert sind:
Werbung:
Alle Modelle die als „Lichtquelle" definiert sind:
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