Im Rahmen der nationalen Gesetzgebung sind für ein Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln in Deutschland die Vorgaben des Düngegesetzes (DüngG) in Verbindung mit der Düngemittelverordnung (DüMV) einzuhalten.
Sofern ein Produkt das nationale Recht vollumfänglich erfüllt, darf es EU-weit (im Rahmen der Gegenseitigen Anerkennung) in den Verkehr gebracht werden.
duengemittel-nrw(at)lanuv.nrw.de
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