Nationales Düngemittelrecht

Düngemittel nach deutschem Recht

Im Rahmen der nationalen Gesetzgebung sind für ein Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln in Deutschland die Vorgaben des Düngegesetzes (DüngG) in Verbindung mit der Düngemittelverordnung (DüMV) einzuhalten.

Sofern ein Produkt das nationale Recht vollumfänglich erfüllt, darf es EU-weit (im Rahmen der Gegenseitigen Anerkennung) in den Verkehr gebracht werden.

Ansprechpartner

  • Hendrik Rösmann
    02361/305-2293
  • Sebastiaan Schlößer
    02361/305-6286
  • Henrik Viehausen
    02361/305-3296

duengemittel-nrw(at)lanuv.nrw.de

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