Amtliche Veterinärassistentin / Amtlicher Veterinärassistent

Amtliche Veterinärassistenten und -assistentinnen können den amtlichen Tierarzt/ die amtliche Tierärztin bei der amtlichen Überwachung unterstützen.

Anstellungsbehörden sind die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

Die Ausbildung dieser Berufsgruppe ist in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVOVetAss NRW) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der amtlichen Veterinärassistenten und -assistentinnen gehören u.a.:

  • Kontrolle von Tierhaltungen
  • Mitwirkung bei Team-Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über Tiergesundheit, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte und Tierarzneimittel (z.B. Hygiene-, Haltungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Cross-Compliance) und angrenzender Rechtsgebiete der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
  • Entnahme von Proben in tierhaltenden Betrieben
  • Mitwirkung bei durch die Überwachungsbehörde veranlassten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung

 

Ausbildung

Die Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss und der Abschluss einer Ausbildung in einem landwirtschaftsnahen Beruf. Bewerber und Bewerberinnen, die mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder Veterinärverwaltung beschäftigt waren, können zur Ausbildung zugelassen werden.

Die Ausbildung dauert mindestens 26 Wochen und gliedert sich in 10 Wochen Unterricht an einem Versuchs- und Bildungszentrum der Landwirtschaftskammer und 16 Wochen Ausbildung bei einer Veterinärverwaltung eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.

Sie endet mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
 

Kontakt

FB80-Fachberufe(at)lanuv.nrw.de

 

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