Formulare Wasserentnahmeentgelt WasEG

Sie können alle Erklärungen, die Sie im Verfahren Wasserentnahmeentgelt abgeben müssen, ganzjährig über die Anwendung WasEG Online abgeben.

Alternativ stehen die Formulare als PDF-Dateien (*.pdf) zur Verfügung. Sie können am PC ausgefüllt oder für die handschriftliche Bearbeitung ausgedruckt werden.

Formulare als PDF-Dateien

Bitte laden Sie die ausfüllbaren Formulare zuerst herunter und öffnen Sie diese dann zur Bearbeitung mit dem Adobe Reader.
Bei der Darstellung der Formulare mittels des PDF-Plug-Ins des Browsers kann es zu Fehlern kommen.

Bitte senden Sie die unterschriebenen Formulare per Post an:

LANUV NRW
Fachbereich 58.1
40208 Düsseldorf

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpersonen.

Anlass Erforderliche Formulare/ Angaben
Allgemeine Informationen zum Wasserentnahmeentgelt

WasEG Merkblatt

Ersterklärung
Sie sind noch nicht bei uns als Wasserentnehmer registriert

Stammblatt

Wassergewinnungsanlage (WA)

Entnahmestelle (ES)

Bei Bedarf

Kooperation (KO)

SEPA- Lastschriftmandat

Als bereits registrierter Geschäftspartner wollen Sie neue
  • Wassergewinnungsanlagen,
  • Entnahmestellen oder
  • Kooperationen
angeben oder gemeldete Daten ändern.
  • siehe "Ersterklärung", "Bei Bedarf", "Erklärung Wasserentnahmen"
  • Geben Sie Ihr Aktenzeichen und bei Änderungen zusätzlich die Nummer des Objektes im jeweiligen Datenfeld ein.
Umfirmierung und/oder Änderung Ihrer Rechtsform

Stammblatt

Teilen Sie uns außerdem mit, ob die Umfirmierung / Änderung Ihrer Rechtsform mit allen Rechten und Pflichten vollzogen wurde.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Erläuterungen, die jedem Erklärungsbogen beigefügt sind.

Vorgang Erforderliches Formular
Im Rahmen einer Neuerklärung für eine Wassergewinnungsanlage
ausschließlich die entnommene Wassermenge und die Nutzung eines unterjährigen Zeitraums erklären
Wasserentnahmen, geteilter Zeitraum
Im Rahmen einer Neuerklärung für eine Wassergewinnungsanlage ausschließlich die entnommene Wassermenge und die Nutzung eines weiteren Kalenderjahres erklären Wasserentnahmen, ganzjährig

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Erläuterungen, die jedem Erklärungsbogen beigefügt sind.

Alle bekannten Wasserentnehmer erhalten im Januar des Folgejahres individuell vorausgefüllte Vordrucke mit der Briefpost.

Christian Möller

Fachgebietsleitung

Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts, Einziehung Umweltabgaben

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