Vorhaben, die Modellcharakter haben und deren Ergebnisse für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes NRW besonders wichtig sind, können ebenfalls gefördert werden. Hierfür beurteilt zunächst das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen das Vorliegen eines erheblichen Landesinteresses, welches für die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Ministeriums.
Insofern ist es sinnvoll, sich vor Antragstellung mit der Projektbeschreibung an das Ministerium zu wenden, um zu klären, ob an dem geplanten Vorhaben sowohl ein erhebliches Landesinteresse besteht als auch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise verstärkt die Forschung für eine umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft sowie Klimaschutzprojekte finanziell unterstützt.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage De-minimis Erklärung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Anlage zu Ziffer 3 des Förderantrags
Anlage zu Anlage 7 e des Förderantrags
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.