Die Landesregierung verfolgt das grundsätzliche Ziel, Kommunen in ihren Bemühungen zur Klimawandelvorsorge zu unterstützen. Kommunen, die Vorsorge treffen, sind besser vor Extremwetterereignissen gewappnet bzw. können im Katastrophenfall schneller reagieren und Abhilfe schaffen. Dadurch können sie negativen Auswirkungen wie Todesfällen, Verletzten und Sachschäden vorbeugen. Klimawandelbedingte Schäden verursachen hohe Kosten, die sich durch ausreichende Vorsorge vermeiden oder reduzieren lassen. Daher muss präventiv in die Klimaanpassungsfähigkeit investiert werden.
Mit dem Förderaufruf zur Klimawandelvorsorge möchte die Landesregierung Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zur Hitzevorsorge zu realisieren. Das Umweltministerium fördert die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen sowie Maßnahmen zu deren Vorbereitung (notwendige Untersuchungen, Erhebungen, Analysen etc.). Dieses Förderangebot wurde ergänzt um die Bausteine Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaresiliente Schulen und Kitas.
Gründächer und begrünte Wände können dafür sorgen, extreme Temperaturen im Sommer zu reduzieren. Gebäudebegrünungen leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung.
Klimafreundlich und naturnah gestaltete Schul- und Kitahöfe können zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen und Lernenden und Lehrenden praktische und erfahrbare Beispiele für Klimawandelanpassung bieten.
Beide Maßnahmen erhöhen die Durchgrünung der Stadt bzw. der Gemeinde und haben neben der Anpassung an den Klimawandel auch weitere positive Effekte wie z.B. eine Erhöhung der Biodiversität.
Hitzeaktionspläne sind Elemente von Klimaanpassungsstrategien, die umfassende Interventionsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz berücksichtigen und somit der Prävention gesundheitlicher Folgen dienen. Sie beinhalten sowohl langfristige (z.B. Änderungen und Anpassungen im Wohnungsbau, in der Stadtentwicklungsplanung, der Bebauungsplanung und Grünordnung) als auch kurzfristige Maßnahmen (z.B. Pläne für Handlungsabläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder Informationen für Bürger und Bürgerinnen).
Die Förderung richtete sich an nordrhein-westfälische Gemeinden (Kommunen) sowie deren Zusammenschlüsse (Gemeindeverbände).
Die Förderung erfolgte nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo) (Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2022 Nr. 28 vom 21.7.2022 Seite 643 bis 652).
Beachten Sie bitte, dass die Antragsfrist für diese Förderung bereits zum 30.04.2023 ausgelaufen ist.
Sarah Gautzsch (02361) 305-2914
Dörte Hufen (02361) 305-3648
Ahmed Simmo (02361) 305-3804
Asli Serbest (02361) 305-3507
Fax: (02361) 305-59928
kliwavo(at)lanuv.nrw.de
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